Dresden, 15.6.2026
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Drs. 8/7272) zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag eingebracht. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen. Künftig soll der bereits bestehende Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen nicht nur für allgemeinbildende Schulen gelten, sondern auch für berufsbildende Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sowie öffentliche Spiel- und Sportplätze.
Dazu erklärt Janina Pfau, sozialpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion und Mitglied des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt:„Glücksspielsucht ist keine Randerscheinung. Sie kann Menschen in finanzielle Not bringen, Familien belasten und ganze Lebenswege zerstören. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Wer es mit Prävention ernst meint, darf nicht zulassen, dass Spielhallen unmittelbar an Orten präsent sind, an denen sich junge Menschen täglich aufhalten.“
Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt:„Kinder und Jugendliche sollen auf dem Weg zur Schule, zum Sportplatz oder zum Jugendtreff nicht ständig mit Glücksspielangeboten konfrontiert werden. Glücksspiel darf nicht als selbstverständlicher Bestandteil des Alltags wahrgenommen werden. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir eine Schutzlücke im sächsischen Recht und stärken die Prävention, bevor aus riskantem Spielverhalten eine Sucht entsteht.“
Der Gesetzentwurf orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer. Der bestehende Mindestabstand von 250 Metern bleibt unverändert. Neu ist lediglich, dass dieser Schutz künftig auch für weitere Einrichtungen gilt, in denen sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten. Für bestehende Spielhallen ist eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen.
Janina Pfau weiter:„Wer junge Menschen wirksam schützen will, muss dort ansetzen, wo ihr Alltag stattfindet. Deshalb beziehen wir künftig auch Jugendzentren, Kinder- und Jugendheime sowie Spiel- und Sportplätze in die Abstandsregelung ein. Das ist ein wichtiger Beitrag für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz in Sachsen.“Hentschel-Thöricht abschließend:„Prävention ist immer besser und günstiger als die späteren sozialen und gesundheitlichen Folgekosten einer Suchterkrankung. Unser Gesetzentwurf schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen bestehender Betreiber und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für das BSW gilt: Der Schutz junger Menschen hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielindustrie.“

