Dresden, 17.4.2026
Zur angekündigten Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Ronny Kupke: „Die Bürger in diesem Land müssen sich auf ihr Gesundheitssystem verlassen können. Verlassen können sie sich derzeit nur auf immer neue Zumutungen seitens der Politik aus Berlin. Die bislang diskutierten Maßnahmen lassen jedoch genau das befürchten. Insbesondere mögliche Einschränkungen beim Krankengeld sowie bei der beitragsfreien Familienversicherung sind aus unserer Sicht nicht akzeptabel.“
Das BSW kritisiert, dass zentrale Kostentreiber im System weiterhin unzureichend adressiert werden. Gerade im Bereich der Arzneimittelversorgung und im Umgang mit der Pharmaindustrie bestehen seit Jahren erhebliche Fehlanreize, etwa durch intransparente Preisgestaltungen und eine starke Marktmacht einzelner Akteure. Gleichzeitig nimmt der Einfluss wirtschaftlicher Interessen im Gesundheitswesen weiter zu, sodass finanzielle Mittel nicht immer dort ankommen, wo sie für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige Versorgung benötigt werden.
Auch die Situation in Sachsen verdeutlicht den dringenden Handlungsbedarf: Ärztemangel insbesondere im ländlichen Raum, lange Wartezeiten auf Facharzttermine sowie wachsender wirtschaftlicher Druck auf Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen prägen vielerorts die Versorgungslage. Eine Reform, die diese strukturellen Probleme nicht konsequent in den Mittelpunkt stellt, greift aus Sicht des BSW zu kurz.
„Ein zentrales Problem ist die zunehmende Orientierung an Renditeinteressen im Gesundheitswesen. Gesundheit und Pflege dürfen keine Ware sein. Statt die Versicherten stärker zu belasten, braucht es die konsequente Beseitigung von Fehlanreizen, mehr Transparenz und eine stärkere öffentliche Steuerung des Systems“, so Kupke weiter.
Das Bündnis Sahra Wagenknecht bekräftigt in diesem Zusammenhang seine Forderung nach einer solidarischen Bürgerversicherung, in die alle einzahlen, sowie nach Reformen, die die Versorgung stärken, anstatt sie durch zusätzliche Belastungen zu schwächen. Entscheidend wird sein, welche konkreten Regelungen der Gesetzentwurf ab dem 29. April tatsächlich vorsieht.
