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Dresden, 9. September 2026

Ordnungswidrigkeiten gegen die im April eingeführte „12-Uhr-Regel“, welche den Tankstellen eine einmalige Erhöhung der Benzinpreise um 12 Uhr erlaubt, sollen die Landkreise und kreisfreien Städte bearbeiten. Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage „Kontrollen und Maßnahmen bei Verstößen gegen die „12-Uhr-Regel“ bei Tankstellen“ (Drs. 8/7113) zeigt, dass allein bis Mai rund 2600 Verstöße registriert wurden.

Dazu die Landtagsabgeordnete Janina Pfau, Sprecherin für Verbraucherschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„In den letzten Tagen steigen die Preise an den Tankstellen wieder ins Unermessliche. Durch die 12-Uhr-Regel sollte diesen Erhöhungen entgegengewirkt werden. In der Realität lässt sich jedoch klar feststellen, dass es sich hierbei um keine Verbesserung für die Verbraucher handelt – insbesondere da auch die Kontrollen und Sanktionen nicht greifen. Die Landesregierung verweist auf die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OwiZuVO), wonach die Verantwortung für Ermittlung und Vollzug bei den zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte liegt. Wie und in welcher Höhe die Bußgelder erhoben werden, dazu schweigt die Landesregierung; dies läge in der Verantwortung der kommunalen Ebene.

Allein bis Mai wurden bereits 2600 Verstöße in Sachsen registriert. Eine einheitliche Regelung wäre hier sehr sinnvoll.Außer Kosten und Unklarheiten bringt die 12-Uhr-Regelung den Verbraucherinnen und Verbrauchern jedoch nichts, außer dass sie sich sicher sein können, dass sie nach 12 den höchsten Preis für den Liter Benzin bezahlen. Eine Spritpreisbremse wäre ein wichtiges Zeichen, besonders für die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum in Sachsen, da viele auf das Auto angewiesen sind und es keine Möglichkeit gibt auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen.“

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