Dresden, 4.6.2026
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken legt ihre Pflegereform vor – doch der Entwurf ist vor allem eines: ein Sparpaket zulasten von Pflegebedürftigen, Angehörigen und Versicherten. Hintergrund ist das erwartete Milliardendefizit in der Pflegeversicherung. Statt Pflegebedürftige, Angehörige und Versicherte spürbar zu entlasten, drohen nach den bekanntgewordenen Plänen neue Belastungen und Leistungseinschränkungen.
Vorgesehen sind unter anderem:
• Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner sollen länger auf höhere Zuschüsse zu ihren Eigenanteilen warten müssen;
• die Einstufung in die Pflegegrade 1 bis 3 soll erschwert werden;
• Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen gekürzt werden;
• kinderlose Versicherte sollen durch einen höheren Beitragszuschlag stärker belastet werden;
• bestimmte familienversicherte Ehepartnerinnen und Ehepartner sollen künftig einen Zusatzbeitrag zahlen und
• Einschränkungen beim Entlastungsbetrag für Pflegebedürftige und Angehörige.
Dazu erklärt Ronny Kupke, gesundheitspolitischer Sprecher und Vorsitzender der BSW-Landtagsfraktion Sachsen: „Die Pflegeversicherung hat ein Finanzierungsproblem, aber die Antwort darauf darf nicht lauten, Pflegebedürftige und Angehörige zur Kasse zu bitten. Wer Pflege braucht, ist bereits heute mit hohen Eigenanteilen, bürokratischen Hürden und großer Unsicherheit konfrontiert. Wenn Zuschüsse später greifen, Leistungen gekürzt und Pflegegrade schwerer erreichbar werden, verschärft das die Lage vieler Familien.“
Besonders kritisch bewertet die BSW-Fraktion die geplanten Änderungen bei den Zuschüssen für Heimbewohner. Künftig sollen die Entlastungsstufen deutlich später greifen. Erst nach 18 Monaten Aufenthaltsdauer im Heim sollen die ersten Zuschläge von 15 Prozent und damit die Entlastung der Eigenanteile für den Heimbewohner wirksam werden. Ein Zuschuss von 50 Prozent wird statt nach 24 Monaten erst nach einer Aufenthaltsdauer von mehr als 36 Monaten gewährt. Da die durchschnittliche Verweildauer der Bewohner in einem Pflegeheim bei etwa 25 Monaten liegt, werden zukünftig die meisten Heimbewohner kaum noch etwas von der finanziellen Unterstützung des Staates haben. Das hätte auch Folgen für die Kommunen. Wenn Pflegebedürftige ihre Eigenanteile nicht mehr aus eigener Kraft finanzieren können, steigt das Risiko, dass mehr Menschen auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen sind. Damit würden Kosten nicht gelöst, sondern auf die kommunale Ebene verlagert. Gerade Landkreise und kreisfreie Städte, die bereits unter erheblichem finanziellem Druck stehen, könnten dadurch zusätzlich belastet werden. Ronny Kupke dazu: „Schon heute sind Pflegeheimplätze für viele Menschen kaum noch bezahlbar. Wer die Entlastung für Heimbewohner nach hinten verschiebt, verlängert die finanzielle Überforderung. Am Ende zahlen nicht nur die Pflegebedürftigen und ihre Familien den Preis, sondern auch die Kommunen, wenn immer mehr Menschen Hilfe zur Pflege benötigen. Pflegebedürftigkeit darf nicht zum Armutsrisiko werden.“
Auch die geplante Verschärfung bei der Einstufung in Pflegegrade lehnt das BSW ab: „Wenn es künftig schwieriger wird, überhaupt als pflegebedürftig anerkannt zu werden, trifft das besonders Menschen mit beginnendem Unterstützungsbedarf und ihre Familien. Gerade frühe Hilfen können verhindern, dass sich Pflegesituationen zuspitzen. Hier zu sparen ist kurzsichtig und sozialpolitisch falsch.“ Zudem warnt das BSW vor den zusätzlichen Belastungen für pflegende Angehörige. In der Reform ist vorgesehen, dass die von der Pflegeversicherung gezahlten Rentenbeiträge für nicht berufstätige pflegende Angehörige gekürzt werden sollen. Ronny Kupke dazu: „Ohne pflegende Angehörige würde die Pflege in Deutschland zusammenbrechen. Ihnen jetzt auch noch bei der Rente etwas wegzunehmen, ist ein völlig falsches Signal. Wer Pflege zu Hause ermöglicht, braucht verlässliche Unterstützung – auch mit Blick auf die eigene Rente.“
Aus Sicht der BSW-Fraktion ist diese Pflegereform keine Antwort auf die Pflegekrise, sondern eine weitere Belastung für diejenigen, die bereits heute am Limit sind. Besonders unverständlich ist, dass nun ausgerechnet bei Pflegebedürftigen, Angehörigen und Versicherten gespart werden soll, während die vollständige Erstattung pandemiebedingter Kosten an die soziale Pflegeversicherung weiterhin aussteht. Der Bund darf seine finanziellen Verpflichtungen nicht auf Pflegebedürftige, Beitragszahler und Kommunen abwälzen. Statt Leistungen zu kürzen, Entlastungen zu verschieben und Angehörige schlechter zu stellen, braucht es eine grundlegende Neuordnung der Pflegefinanzierung. Pflege muss verlässlich, solidarisch und bezahlbar organisiert werden.
Warkens Pflegereform: Sparen auf dem Rücken der Pflegebedürftigen

