Ende letzter Woche wurde bekannt, dass die Vogtlandbahn die Strecken RB 1, RB 2a und 2b sowie RB 5 voraussichtlich nicht weiter bedienen wird. Die Vergabe soll laut Medienberichten an einen anderen Anbieter gegangen zu sein.
Dazu erklärt Dr. Udo Junker als Fraktionsvorsitzender der BSW-Fraktion im Kreistag: „Wir fordern den Landkreis und die Stadt Plauen auf, alles zu unternehmen, um die Vogtlandbahn zu unterstützen und diese wichtige Leistung im Landkreis zu halten. Wir können nicht immer nur „regelgerecht an den günstigsten Bieter“ vergeben und die Konsequenzen ignorieren. Daseinsvorsorge für die Bürger des Vogtlandkreises muss über Pfennigfuchserei hinausgehen. Wieder einmal triumphiert Buchstabentreue über den Sinn von Recht und Gesetz. Ich erwarte vom Landrat, dass er sich für vogtländische Unternehmen und deren Mitarbeiter einsetzt. Die laut Medien rund 100 gefährdeten Arbeitsplätze bei der Länderbahn GmbH im Vogtland müssen hier berücksichtigt werden. Wir sollten in diesen Zeiten um jeden Arbeitsplatz und Unternehmensstandort im Vogtland kämpfen, erst recht wenn der Landkreis die Entscheidung beeinflussen kann.“
Kreisrätin Janina Pfau ergänzt: „Es geht hier nicht nur um den drohenden Wegfall von Arbeitsplätzen. Die Vogtlandbahn ist ein Stück Kulturgut und auch ein Stück kostenlose Werbung für unser Vogtland. Das Vergaberecht ist hier das Problem, aber dann müssen Landrat und Oberbürgermeister endlich bei ihrer Partei Druck machen, dass nicht weiterhin das billigste Angebot genommen werden muss. Unabhängig davon wäre es ein Bekenntnis von Seiten der Verbandsräte gewesen, hier gegen die Vergabe zu stimmen, denn die finanziellen Auswirkungen sind sicher größer als die Kosteneinsparung durch die Vergabe. Auch wenn der andere Anbieter geklagt hätte, wäre es ein wichtiges Zeichen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vogtlandbahn gewesen, vor allem nach den vielen Jahren, in denen genau diese Mitarbeiter den Auftrag des Verkehrsverbundes Vogtland umgesetzt haben. Der Landkreis hat sich schon bei viel harmloseren Angelegenheiten vor Gericht begeben.“

