Zum Verlauf der diesjährigen Proteste zum 1. Mai in Plauen erklären der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Rico Gebhardt, und Janina Pfau, Abgeordnete der Linksfraktion aus dem Vogtland:

Daran gibt es nichts zu deuteln: In Plauen durften Nazis uniformiert, mit Fackeln und Trommeln marschieren. Es ist mehr als offensichtlich, dass der „III. Weg“ zurück ins „Dritte Reich“ führen soll. Wir haben kein Verständnis dafür, dass die Kundgebung in dieser Form genehmigt worden ist. § 3 (1) des Sächsischen Versammlungsgesetzes sagt eindeutig: „Es ist verboten, öffentlich oder in einer Versammlung Uniformen, Uniformteile oder gleichartige Kleidungsstücke als Ausdruck einer gemeinsamen politischen Gesinnung zu tragen, wenn infolge des äußeren Erscheinungsbildes oder durch die Ausgestaltung der Versammlung Gewaltbereitschaft vermittelt und dadurch auf andere Versammlungsteilnehmer oder Außenstehende einschüchternd eingewirkt wird.“ Aus unserer Sicht besteht kein Zweifel daran, dass Einschüchterung zu den Zielen der Versammlung gehört hat. Dass die Uniformierung dennoch nicht unterbunden worden ist, ist ein fatales Zeichen und darf sich nicht wiederholen. Das war nicht das erste Mal, dass der Vogtlandkreis Trommeln, Pyrotechnik und Uniformierung genehmigt hat.

Wir sind froh, dass wir vor Ort friedlichen und starken Gegenprotest erleben durften – auch aus der Stadtgesellschaft. Etiketten wie „Kleinstpartei“ dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass von solchen Gruppierungen eine Gefahr für die Demokratie ausgeht. Niemand darf diese Gefahr kleinreden. Es ist gut und richtig, dass der Ministerpräsident „Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen“ will. Besser wäre es, sie gar nicht erst entstehen zu lassen. Daran müssen die Landesregierung und alle weiteren staatlichen Ebenen und Behörden im Freistaat arbeiten – im Schulterschluss mit allen demokratischen Kräften der Zivilgesellschaft.
Wir werden nun im Landtag auf Aufklärung dringen, wie es zur Genehmigung dieses Fackelmarsches uniformierter Nazis kommen konnte und weshalb die Gesetzeslage nicht durchgesetzt worden ist.

 

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