Rede von MdL Janina Pfau während der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in Drs 6/14865

082. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 8.11.2018

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Sehr geehrter Damen und Herren,

das Ziel unseres Gesetzes zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen ist es, Kindern und Jugendlichen verbindlich Mitwirkung am demokratischen Prozess zu ermöglichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen.

Ausgangspunkt für unser Gesetz ist der § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII:

„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“

sowie Art. 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention:

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.“

Nach 26 Jahren ist es endlich an der Zeit, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen entsprechend der Konvention auch in Sachsen Berücksichtigung findet.

Kinder und Jugendliche sind oft von Entscheidungen in ihren Gemeinden und Landkreisen betroffen, haben aber nur sehr wenige Möglichkeiten, sich aktiv in die Prozesse einzumischen.

Unser Ziel ist es, Kinder so früh wie möglich an Entscheidungen zu beteiligen, welche ihr direktes Lebensumfeld betreffen. Das fängt schon in der Familie oder der Kita an, so ist es im sächsischen Bildungsplan für Krippen, Kitas, Horte sowie Kindertagespflege an verschiedenen Stellen festgeschrieben wie:

„Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen sollen sich zu Orten entwickeln, an denen alle Kinder Gelegenheit haben, Anerkennung und Lerngelegenheiten zu finden und gleichberechtigt an allen Prozessen im Alltag beteiligt zu sein.“

Leider ist dies in den politischen Gremien nicht der Fall, auch in der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Einbeziehung bei der Planung von Vorhaben, welche die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, nur eine Soll-Bestimmung und keine Verpflichtung. Eine angemessene Beteiligung der unmittelbar Betroffenen ist somit in keinster Weise ermöglicht.

Wir wollen in dem Gesetzentwurf festschreiben, dass auf kommunaler Ebene Kinder- und Jugendvertretungen, sowie kommunale Beauftragte für Kinder – und Jugendliche eingerichtet werden, und dass diese rechtzeitig zu beteiligen sind, wenn es um deren Belange geht. Genau damit wird ihren Gedanken und Ideen Gehör verschafft und gibt ihnen Gelegenheit ihre Forderungen und Anliegen an die entsprechenden Stellen zu transportieren. Im Rahmen der Mitarbeit in den Jugendvertretungen erhalten sie ebenfalls die Möglichkeit sich in konstruktiven Auseinandersetzungen zu üben und erzielte Erfolge auch als positive Effekte zu erleben. Was man durchaus als Lebensschule bezeichnen kann.

Kinder und Jugendliche wissen am besten, was sie stört oder was sie verändern wollen, darum fordert der Gesetzentwurf Jugendvertretungen in den Kommunen und Landkreisen. Über die Ausgestaltung der Jugendvertretungen sollen sie die Form der Beteiligung selbst wählen, um somit auf lokale Gegebenheiten reagieren zu können. Kinder haben meist sehr genaue Vorstellungen wie sie Ihre Umgebungen gestalten möchten.

Das zeigen auch immer wieder Beispiele von Einrichtungen wie Jugendclubs oder Jugendtreffs in denen die Kinder- und Jugendlichen schon beim Einrichten oder Umgestalten integriert wurden. Mit diesem gemeinsamen Arbeiten und Austauschen von kreativen Ideen wachsen ebenso das Zusammengehörigkeitsgefühl und der positive Umgang untereinander. Dieses führt auch dazu, dass sich schon junge Menschen mit demokratischen Prozessen auseinandersetzen können.

Auch wenn sicherlich jetzt schon Bedenken aufkommen, dass die Kinder nicht die Tragweite von politischen Entscheidungen einschätzen könnten, können die Kritiker beruhigt sein, die endgültige Entscheidung obliegt immer noch den gewählten Kommunalvertretern.

Dennoch wird den Kindern und  Jugendlichen hiermit ein wichtiges Mittel durch ein Antrags-, Rede- und ein bedingtes Veto-Recht ermöglicht, um den Entscheidungsprozess maßgeblich mit zu beeinflussen. Denn es wird leider in den Kommunalparlamenten viel zu oft über Kinder und Jugendliche gesprochen, als mit ihnen. Besonders für Jugendliche müssen Entscheidungen transparent werden, damit Politik nicht nur Lehrstoff aus Schulbüchern und somit Theorie ist. Gleichzeitig wird auch verhindert, dass die gesetzlich festgelegten Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zum Nachteil von Jugendlichen umgangen werden können.

Der Zweite Teil des Gesetzes bezieht sich auf das aktive Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr. In Österreich können Jugendliche bereits seit 2007 ab 16 Jahren auf landes- und kommunaler Ebene wählen und auch in Deutschland haben schon vier Bundesländer: Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein das Wahlalter 16 eingeführt. Auch die SPD hatte in ihrem Landtagswahlprogramm zur Wahl 2014 das Wahlalter ab 16 gefordert, aber im Koalitionsvertrag steht davon kein Wort.

Mehrere Studien belegen, dass Jugendliche mit 16 Jahren durchaus die geistige und soziale Reife haben, um sich an Wahlen zu beteiligen. In der  Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wählen ab 16“ aus dem Jahr 2015, wurde festgestellt, dass die Senkung des Wahlalters auf 16 ein Baustein sein kann, um Menschen langfristig an demokratische Prozesse heran zu führen. Die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler ist im Vergleich zu anderen Gruppen unterdurchschnittlich, je früher eine tatsächliche Beteiligung stattfindet, umso höher die langfristige Bindung an demokratische Beteiligung.

Das politische Interesse der Jugendlichen steigt – lt. Shell-Jugendstudie von 2015 waren 2002 nur 30% der Jugendlichen an Politik interessiert. 2015 hat sich die Zahl auf 41% erhöht und laut  „Jugendstudie von BRAVO und YouGov“ von 2017 geben 50 % der Jungen und 20% der Mädchen zwischen 14 und 17 an, sich intensiv und regelmäßig mit Politik zu beschäftigen. Das Interesse bei den Jugendlichen ist also vorhanden, leider fehlt es aber an Beteiligungsstrukturen und der Möglichkeit wählen zu gehen. Denn laut dem „Kinderreport Deutschland 2018“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sehen 50 % der befragten Kinder und Jugendlichen Mitbestimmung als sehr wichtig bzw. 46 % als wichtig an.

Mitbestimmung muss erlebbar werden. Lassen Sie uns gemeinsam im jetzt beginnenden Gesetzgebungsprozess daran arbeiten, Kindern und Jugendlichen in Sachsen mehr Beteiligungsmöglichkeiten zu geben und durch die Senkung des Wahlalters junge Menschen frühzeitig an Wahlen zu beteiligen und damit auch einen Beitrag gegen Politikverdrossenheit und für mehr Transparenz zu schaffen.

Nutzen wir das noch unberücksichtigte Potenzial junger Menschen sich bei der Gestaltung unserer Gesellschaft aktiv einbringen zu können um damit auch gleichzeitig weiterhin eine positive Zukunft für alle zu ermöglichen.

Vielen Dank.

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