Junges Geflügel auf Grüner WIese
Bildquelle: Bettina Stolze / pixelio.de

Die Linksfraktion, die im März 2017 als erste Fraktion mit einem eigenen Antrag im Landtag (Parlaments-Drucksache 6/8885) auf die Geflügelpest reagierte, hat die Debatte im Sozial- und jetzt auch im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss vorerst abgeschlossen:

Die Fraktion reagierte seinerzeit auf die angeordnete allgemeine landesweite Stallpflicht, die für die Tiere enormen Stress bedeutete und als eher kontraproduktiv betrachtet wurde (Infektions- und Seuchendruck). Kurze Zeit nach dem Antrag der Linksfraktion wurde die allgemeine Stallpflicht in Sachsen aufgehoben. Erst danach folgten eigene Anträge der Grünen, Wochen später der Koalition.  In der Folge wurden auch mehrere sächsische Petitionen zum Sachverhalt durch den Sächsischen Landtag mit dem klaren Auftrag zur Überarbeitung der Geflügelpest-Verordnung an den Deutschen Bundestag überwiesen. Bis Mitte des Jahres soll nun die Überarbeitung der Verordnung abgeschlossen werden.

Kathrin Kagelmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt:

„Wir haben mit unserem Antrag vor allem die Nöte der Hobby-Züchter und der artgerechten Freilandgeflügelhaltung aufgegriffen, die allzu oft überhört werden. Für die LINKE war klar: Wenn mehr Tiere infolge von allgemeiner Stallpflicht zu Grunde gehen als durch die Krankheit selbst, läuft etwas grundlegend falsch. Zugleich haben wir eine parlamentarische Diskussion angestoßen, die sich stärker mit strukturellen Ursachen von Tierseuchen befasst, um zu verhältnismäßigen Schutz- und Abwehrmechanismen zu finden – anstatt in Größenordnungen Vögel monatelang tierschutzwidrig einzusperren oder präventiv zu keulen.“

Janina Pfau, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Verbraucherschutz, ergänzt.

„Auch die Expertenanhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass eine allgemeine Stallpflicht nicht sinnvoll ist und zukünftig nur in Ausnahmefällen, lokal begrenzt und in engen Zeiträumen angeordnet werden sollte. Als wirkungsvollere Stellschraube für eine Seuchenprophylaxe gelten dagegen die betriebliche Hygiene sowie Biosicherheitsmaßnahmen bei Handel und Transport.

Damit hat unser Antrag sein Ziel erreicht – ganz ohne Abstimmung. DIE LINKE wirkt! Wir werden nun kritisch auch die neue Verordnung unter die Lupe nehmen und in enger Rückkopplung zu privaten und wirtschaftlichen Geflügelhaltern bewerten, wie praxistauglich vorgesehene Ausnahmeregelungen oder Ermessensspielräume zur Festlegung von Sperr- und Beobachtungsgebieten tatsächlich sind. Denn auch wenn in diesem Jahr die Lage in Deutschland bisher eher entspannt ist: Nach der Vogelgrippe ist vor der Vogelgrippe!“

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