Freilandgeflügelhaltung

Die Linksfraktion, die im März 2017 als erste Fraktion mit einem eigenen Antrag im Landtag (Parlaments-Drucksache 6/8885) auf die Geflügelpest reagierte, hat die Debatte im Sozial- und jetzt auch im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss vorerst abgeschlossen: Die Fraktion reagierte seinerzeit auf die angeordnete allgemeine landesweite Stallpflicht, die für die Tiere enormen Stress bedeutete und als eher kontraproduktiv betrachtet wurde (Infektions- und Seuchendruck). Kurze Zeit nach dem Antrag der Linksfraktion wurde die allgemeine Stallpflicht in Sachsen aufgehoben. Erst danach folgten eigene Anträge der Grünen, Wochen später der Koalition. 
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Die LINKE fordert in dem Antrag zum Schutz vor Geflügelpest (Parlaments-Drucksache 6/8885), dass die landesweite Stallpflicht sofort in eine risikoorientierte Stallpflicht (1 km rund um Fundorte der durch die Geflügelpest umgekommenen Wildvögel) und 3 km Beobachtungsradius umgewandelt wird. Zugleich soll die geltende Risikoeinschätzung überprüft werden. Dazu erklärt Janina Pfau, Sprecherin für Verbraucherschutz der Fraktion DIE LINKE: „Schon knapp vier Monate gilt in Sachsen die Stallpflicht. Eine dauerhafte Stallhaltung ist aber insbesondere für Rassegeflügel gesundheitsgefährdend und widerspricht dem Tierschutz, da eine artgerecht Bewegung nicht mehr gewährleistet werden kann.
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