Jugend – Janina Pfau https://www.janina-pfau.de Mit Vernunft und Gerechtigkeit Fri, 16 Oct 2026 08:16:44 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Cybermobbing – die Gefahr aus dem Internet https://www.janina-pfau.de/sicherheit/cybermobbing-die-gefahr-aus-dem-internet/ https://www.janina-pfau.de/sicherheit/cybermobbing-die-gefahr-aus-dem-internet/#respond Thu, 15 Oct 2026 08:12:11 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3851 Dresden, 15. Oktober 2026

Bereits zum sechsten Mal wurde die Studie „Cyberlife“ zum Thema Cybermobbing durchgeführt. Die diese Woche veröffentlichten Zahlen sind erschreckend. Mehr als zwei Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland waren schon einmal von Cybermobbing betroffen. Sowohl Unbekannte als auch Personen aus dem eigenen Umfeld gehen mit Bedrohungen, Hassreden, Beschimpfungen, Beleidigungen, der Verbreitung von Lügen und Gerüchten sowie anderweitigen Verunglimpfungen gegen die Betroffenen vor. Die Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen sind vielfältig; 600.000 Schülerinnen und Schüler gaben an, schon einmal über Selbstmord nachgedacht zu haben.

Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, warnt:
„Cybermobbing ist ein Problem, das nicht vernachlässigt werden darf. Die Zahl der Kinder- und Jugendlichen, die im Laufe ihres Lebens mit Cybermobbing konfrontiert werden, steigt seit Jahren stetig an. Es bedarf strengerer Kontrollen und Auflagen für diverse Internetplattformen wie Instagram, TikTok, Snapchat und WhatsApp. Täter müssen zur Verantwortung gezogen werden. Die Tatsache, dass jeder fünfte Schüler Opfer von Cybermobbing ist, zeigt unmissverständlich die Brisanz des Themas. Es ist an der Zeit, endlich angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Schülern und Jugendlichen einen besseren Schutz vor Cybermobbing ermöglichen zu können. Umso trauriger ist es, dass es in Sachsen noch keine gesicherte Datenlage gibt.
Wichtige Gegenmaßnahmen sind Prävention und Aufklärung. Schulen müssen das Thema ebenfalls ernst nehmen und präventiv tätig werden. Die Gesundheit unsere Kinder und Jugendlichen ist ein unbezahlbares Gut für eine positive Entwicklung unserer Zukunft.“

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Jugendclub-Tour 2026 beginnt https://www.janina-pfau.de/veranstaltung/jugendclubtour/jugendclub-tour-2026-beginnt/ https://www.janina-pfau.de/veranstaltung/jugendclubtour/jugendclub-tour-2026-beginnt/#respond Mon, 13 Jul 2026 08:19:44 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3704 In diesem Jahr starte Janina Pfau eine Jugendclub-Tour in Sachsen. Als jugendpolitische Sprecherin ihrer Fraktion möchte sie mit den Verantwortlichen der Einrichtungen ins Gespräch kommen. Themen sind die finanzielle und personelle Ausstattung, welche Herausforderungen die Jugendclubs sehen und wie die Landtagsfraktion sie dabei unterstützen kann.

Tour Termine:
15.01.2026 in Zwickau
25.02.2026 in Treuen
05.03.2026 in Machern und Grimma mit Dr. Ingolf Huhn (MdL)
04.05.2026 in Chemnitz mit Ronny Kupke (MdL)
11.06.2026 in Bischofswerda und Großpostwitz mit Ines Biebach (MdL)
15.06.2026 in Auerbach
01.07.2026 in Schwarzenberg und Lößnitz mit Ulf Lange (MdL)
06.07.2026 in Görlitz und Löbau
16.07.2026 in Riesa und Nossen
19.08.2026 in Leipzig mit Eric Recke (MdL) und Doreen Voigt (MdL)
07.09.2026 in Dresden
07.10.2026 in Pirna und Freital mit Lars Wurzler (MdL) und Lutz Richter (MdL)
12.11.2026 in Flöha

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BSW will Kinder und Jugendliche besser vor Glücksspielsucht schützen https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/bsw-will-kinder-und-jugendliche-besser-vor-gluecksspielsucht-schuetzen/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/bsw-will-kinder-und-jugendliche-besser-vor-gluecksspielsucht-schuetzen/#respond Mon, 15 Jun 2026 09:15:03 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3797 Dresden, 15.6.2026

Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Drs. 8/7272) zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag eingebracht. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen. Künftig soll der bereits bestehende Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen nicht nur für allgemeinbildende Schulen gelten, sondern auch für berufsbildende Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sowie öffentliche Spiel- und Sportplätze.

Dazu erklärt Janina Pfau, sozialpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion und Mitglied des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt:„Glücksspielsucht ist keine Randerscheinung. Sie kann Menschen in finanzielle Not bringen, Familien belasten und ganze Lebenswege zerstören. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Wer es mit Prävention ernst meint, darf nicht zulassen, dass Spielhallen unmittelbar an Orten präsent sind, an denen sich junge Menschen täglich aufhalten.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt:„Kinder und Jugendliche sollen auf dem Weg zur Schule, zum Sportplatz oder zum Jugendtreff nicht ständig mit Glücksspielangeboten konfrontiert werden. Glücksspiel darf nicht als selbstverständlicher Bestandteil des Alltags wahrgenommen werden. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir eine Schutzlücke im sächsischen Recht und stärken die Prävention, bevor aus riskantem Spielverhalten eine Sucht entsteht.“

Der Gesetzentwurf orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer. Der bestehende Mindestabstand von 250 Metern bleibt unverändert. Neu ist lediglich, dass dieser Schutz künftig auch für weitere Einrichtungen gilt, in denen sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten. Für bestehende Spielhallen ist eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen.

Janina Pfau weiter:„Wer junge Menschen wirksam schützen will, muss dort ansetzen, wo ihr Alltag stattfindet. Deshalb beziehen wir künftig auch Jugendzentren, Kinder- und Jugendheime sowie Spiel- und Sportplätze in die Abstandsregelung ein. Das ist ein wichtiger Beitrag für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz in Sachsen.“Hentschel-Thöricht abschließend:„Prävention ist immer besser und günstiger als die späteren sozialen und gesundheitlichen Folgekosten einer Suchterkrankung. Unser Gesetzentwurf schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen bestehender Betreiber und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für das BSW gilt: Der Schutz junger Menschen hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielindustrie.“

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Zahl der Inobhutnahmen leicht gesunken, aber klarer Anstieg in wichtigen Bereichen – stärker in Prävention investieren! https://www.janina-pfau.de/anfragen/zahl-der-inobhutnahmen-leicht-gesunken-aber-klarer-anstieg-in-wichtigen-bereichen-staerker-in-praevention-investieren/ https://www.janina-pfau.de/anfragen/zahl-der-inobhutnahmen-leicht-gesunken-aber-klarer-anstieg-in-wichtigen-bereichen-staerker-in-praevention-investieren/#respond Tue, 06 Aug 2019 14:26:55 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2412 Janina Pfau, kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, hat die Staatsregierung zur Zahlen der Kinder und Jugendlichen befragt, welche in den letzten zwei Jahren von den Jugendämtern der Landkreise in Obhut genommen worden sind (Landtags-Drucksache 6/18413). Zur Antwort erklärt sie:

Die Gesamtzahl der Inobhutnahmen im Freistaat ist 2018 leicht gesunken (2017: 3.855; 2018: 3.301). Das begrüße ich, denn der beste Ort zum Aufwachsen ist in der Regel die eigene Familie. Allerdings gibt es noch immer deutlich mehr Inobhutnahmen als etwa 2014 (2.800).

Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die wegen eigener Suchtprobleme in Obhut genommen wurden, stieg innerhalb eines Jahres von 130 auf 280 Betroffene. Der stärkste Anstieg in diesem Bereich lässt sich in Leipzig beobachten, wo 89 zusätzliche Inobhutnahmen wegen Suchtproblemen registriert wurden. In Leipzig und Zwickau hat sich auch Gesamtzahl der Inobhutnahmen deutlich erhöht. Dies zeigt: Der Stellenzuwachs der letzten Jahre in der Drogen- und Suchtberatung reicht nicht aus. Es muss noch stärker in Prävention investiert werden.

Nachdem die Landesregierung 2017 noch behauptet hatte, die Zahl der wohnungs- und obdachlosen Kinder und Jugendlichen werde seit 2008 nicht mehr statistisch erfasst (Drucksache 6/9354), legt sie nun immerhin aktuelle Zahlen vor. Immer mehr junge Menschen mussten wegen Wohnungsproblemen in Obhut genommen werden (2017: 284; 2018: 416). Die Bereiche Häusliche Gewalt und Drogenmissbrauch der Eltern, die laut den Erfahrungen der Beratungsstellen zunehmende Probleme darstellen, werden hingegen nicht erhoben. Einen kleinen Anhaltspunkt bietet das erfasste Merkmal „Anzeichen für (körperliche/psychische) Misshandlung“. Auch in diesem dritten Bereich ist ein Anstieg zu verzeichnen (2017: 258; 2018: 352).

Wieder einmal komme ich zu dem Schluss, dass die Staatsregierung an diesen Problemen nicht wirklich interessiert ist. In Zukunft muss deutlich mehr für Kinder und Jugendliche getan werden, um ihnen einen guten Start ins Erwachsenenleben zu ermöglichen. Der erste Schritt wäre eine Kindergrundsicherung.

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Kinder- und Jugendbericht ohne Mehrwert – ohne stabile Strukturen für Jugendarbeit ist keine Beteiligung möglich https://www.janina-pfau.de/news/kinder-und-jugendbericht-ohne-mehrwert-ohne-stabile-strukturen-fuer-jugendarbeit-ist-keine-beteiligung-moeglich/ https://www.janina-pfau.de/news/kinder-und-jugendbericht-ohne-mehrwert-ohne-stabile-strukturen-fuer-jugendarbeit-ist-keine-beteiligung-moeglich/#respond Thu, 04 Jul 2019 09:10:27 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2373
Weiße Gasbetonsteine mit schwarzer Aufschrift: "AUF JUGEND BAUEN"
Bildquelle: Julian Rokitta / pixelio.de

Gestern behandelte der Landtag den 5. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht (Drucksache 6/17826). Dazu erklärt Janina Pfau, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Kinder- und Jugendpolitik:

Es gab in Sachsen Zeiten, da wurden die Kinder- und Jugendberichte von unabhängigen Expertenkommissionen erstellt und waren Gegenstand einer breiten Diskussion, vor allem in der Jugendhilfelandschaft, aber natürlich auch im Parlament. Die Unabhängigkeit der Jugendberichtskommission wurde schon vor dem 4. Sächsischen Kinder- und Jugendbericht aufgegeben. Seither wird die Erstellung des Berichtes per Ausschreibung an irgendein Beratungsunternehmen übertragen. Allein das ist schon eine Folge des neoliberalen Wahnes, alles in diesem Land marktwirtschaftlich gestalten zu müssen. Entsprechend lieblos ist jetzt auch der Umgang mit dem Bericht. Eine parlamentarische Anhörung wäre angemessen gewesen, stattdessen hat die Koalition den Bericht in der Nacht durchgewinkt.

Dabei geht um nicht mehr und nicht weniger als die Frage, wie ernst wir in unseren Entscheidungen die nachfolgende Generation nehmen. Die Koalition tut sich schwer mit dem Mitgestaltungsanspruch junger Leute, denn erst vor kurzem hat sie unser Gesetz zu Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechten von Kindern und Jugendlichen (Drucksache 6/14865) abgelehnt. Der Bericht ist nun eine umfangreiche Sammlung von statistischem Material. Nicht wirklich systematisch hergeleitet werden elf Handlungsempfehlungen, bei denen es sich nur um längst Bekanntes oder um Selbstverständlichkeiten handelt. Ein praktischer Mehrwert ist nicht zu erkennen.

Wir brauchen keine immer neuen „Modellprojekte“, zumal diese niemals nach ihrer Evaluation in die breite Praxis überführt werden, sondern immer wieder als Alibi herhalten müssen. Für Kinder- und Jugendbeteiligung sind vor allem stabile Strukturen der offenen Jugendarbeit, der Jugendverbandsarbeit und der Jugendsozialarbeit nötig. Genau das fordern wir seit Jahr und Tag.  Die Staatsregierung macht freilich in ihrer Stellungnahme klar, dass ihr diese Ermahnung völlig egal ist. Und damit ist auch schon der substanziellste Teil des Berichtes geerdet.

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Neues Polizeigesetz greift Grundrechte in Sachsen an – überflüssig und verfassungswidrig https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/neues-polizeigesetz-greift-grundrechte-in-sachsen-an-ueberfluessig-und-verfassungswidrig/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/neues-polizeigesetz-greift-grundrechte-in-sachsen-an-ueberfluessig-und-verfassungswidrig/#respond Thu, 11 Apr 2019 09:12:15 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2322
Die Abgeordneten der Linksfraktion im Sächsischen Landtag halten im Plenarsaal einzeln Schilder mit "Freistaat statt Polizeistaat" in die Höhe.
Foto: Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag

Zur abschließenden Landtagsberatung heute über den umstrittenen Polizeigesetz-Entwurf der CDU/SPD-Staatsregierung erklärt Enrico Stange, innenpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

Am 3. April hat der Innenminister die Polizeiliche Kriminalstatistik veröffentlicht. In der Medieninformation seines Ministeriums heißt es: „Die Zahl der Straftaten im Freistaat Sachsen hat im Jahr 2018 den niedrigsten Stand der letzten zehn Jahre erreicht.“ Also schon von der allgemeinen Kriminalitätslage her ist das Gesetz unnötig. Die datenschutzrechtlichen Anpassungen hätten auch im bestehenden sächsischen Polizeigesetz erfolgen können.

Mit der Einführung des Instrumentariums aus dem Strafprozessrecht in das Gefahrenabwehrrecht verschwimmen im Gesetz die Grenzen hinsichtlich der Befugnisse zwischen Prävention terroristischer Straftaten und allgemeiner Kriminalität, und die Eingriffsschwellen werden weit in das Gefahrenvorfeld verlegt. Das verfassungsrechtliche Trennungsgebot von polizeilicher Gefahrenabwehr und nachrichtendienstlicher Aufklärung ist bei der längerfristigen Observation und beim Einsatz von V-Personen deutlich berührt. Nicht nur der sächsische Datenschutzbeauftragte bezweifelte, dass dieses Gesetz in wesentlichen Teilen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhalten könnte. Spätestens mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur automatisierten Kennzeichenerkennung in Regelungen der Polizeigesetze Bayern, Hessen und Baden-Württemberg stehen die Regelungen zur Kennzeichenerkennung sowie zur Videografie mit Gesichtserkennung ebenso auf wackeligen Füßen.

Zur umstrittenen Bodycam: Es gibt bisher keinen wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Bodycams präventiv wirken. Im Gegenteil, durch die Befragung der Polizeibeamten im Rahmen der Studie der Hochschule der Sächsischen Polizei zum Einsatz von Bodycams kommen erhebliche Zweifel zur präventiven Wirkung von Bodycams auf. So gaben auf die Frage, ob bei bisherigen Einsätzen der Bodycam der gewünschte Effekt, den präventiven Druck auf den Betroffenen/ Verantwortlichen zu erhöhen, eingetreten ist, 26,6% an ja. 29% dagegen, diese Ankündigung verursacht Zündstoff in der Diskussion mit den betroffenen Bürger*innen.

Fazit: Das neue Polizeirecht schafft mehr Unsicherheit und Überwachung. Mit dem Gesetzentwurf werden nicht nur umfangreiche Befugnisse zu tiefen Eingriffen in die Grund- und Freiheitsrechte weit in das Vorfeld konkreter Gefahren verlagert. Damit wird nun die Annahme, jede und jeder könnten Gefährder*innen sein, zur Misstrauensbekundung des Staates gegen die Bürger*innen. Wir haben Gespräche mit Kriminalisten geführt, niemand konnte uns die Notwendigkeit des Gesetzes wirklich erläutern. Ob dieses Gesetz oder Teile dieses Gesetzes mit dem Grundgesetz und der Sächsischen Verfassung vereinbar sind, entscheidet nicht die Mehrheit des Landtags, sondern der Sächsische Verfassungsgericht, den wir logischerweise gemeinsam mit den Grünen bei Beschluss des Gesetzes zu einer Normkontrollklage anrufen müssen.

Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Klaus Bartl, fügt hinzu:

Allein der Versuch, die zentralen Aussagen, Inhalte und Strukturmerkmale des im neuen Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetz beinhalteten Textes den geneigten Zuhörer*innen und Leser*innen innerhalb und außerhalb dieses Parlamentes zu verdeutlichen und zugänglich machen zu wollen, muss von vornherein scheitern. Allein dieser Gesetzentwurf, der den Gegenstand des Art. 1 bildet und zusammen mit dem Sächsischen Polizeibehördengesetz nach Art. 2 künftig das bis dato noch geltende Sächsische Polizeigesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1999 ersetzen soll, umfasst rund 100 Paragrafen zum allgemeinen Polizeirecht und fast 50 Paragrafen zum bereichsspezifischen Datenschutz.

In dem „Rechtsstaat“, den die Koalition mit diesem Gesetz auf den Weg bringen will, weiß eben nicht mehr jeder Mensch, durch welches Verhalten sie oder er sich strafbar machen bzw. polizeiliche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr auslösen kann. Durch die mit diesem Gesetzentwurf in vielerlei Hinsicht geschaffenen unbestimmten Eingriffsschwellen, ist ein wichtiger Teil des Rechtsstaatsgebotes in Grundgesetz und Sächsischer Verfassung nicht mehr gewährleistet.

Mit einer atemberaubenden Borniertheit überhört die Koalition auch alle aus den unterschiedlichsten gesellschaftlichen Bereichen und Kompetenzfeldern bis hinein in die jüngste Zeit kommenden Proteste, Kritiken und wohlgemeinten Hinweise. So etwa die des Sächsischen Anwaltsverbandes, der in seiner Stellungnahme vom 15. Februar 2019 mit großer Sachlichkeit speziell den Polizeivollzugsdienstentwurf auseinanderpflückt. Und ganz zu Recht nimmt der Anwaltsverband dabei unter Generalkritik, dass die den Gesetzentwurf beherrschende Tendenz, gefahrenabwehrrechtliche Befugnisse der Polizei massiv auszubauen, hinter der Bereitschaft des sächsischen Gesetzgebers zurückzubleiben scheint, dann die Bürgerinnen und Bürger auch mit effektivem Rechtsschutz auszustatten.

Jetzt, schon  am Ende der heutigen Debatte, können Dämme brechen! Gerade ich mit meiner Vita, mit einer Verantwortung für den sicherheitspolitischen Ansatz in der DDR kann und will mir nicht vorstellen, dass in dieser Republik, in diesem Freistaat Sachsen nicht mehr gelten soll, dass die so benannten „Freiheitsrechte” des Einzelnen und gerade die von Minderheiten elementare Grundlagen unserer Verfassung und auch entsprechend verfassungsrechtlich durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützte Prinzipien sind.

 

Weitere Informationen:

http://www.janina-pfau.de/linksfraktion-lehnt-polizeigesetz-geschlossen-ab/#more-2318

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Linksfraktion lehnt Polizeigesetz geschlossen ab https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/linksfraktion-lehnt-polizeigesetz-geschlossen-ab/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/linksfraktion-lehnt-polizeigesetz-geschlossen-ab/#respond Thu, 11 Apr 2019 08:55:37 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2318 Gebhardt: Wir werden das Gesetz dem Verfassungsgerichtshof vorlegen

Heute hat der Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD ein verschärftes Polizeirecht für Sachsen beschlossen. Rico Gebhardt, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, erklärt für seine Fraktion:

Die Abgeordneten der Linksfraktion im Sächsischen Landtag halten im Plenarsaal einzeln Schilder mit "Freistaat statt Polizeistaat" in die Höhe.„Die Abgeordneten der Linksfraktion haben in namentlicher Abstimmung gegen das Polizeigesetz gestimmt und zudem von ihrem Recht Gebrauch gemacht, ihre Beweggründe in persönlichen Erklärungen darzulegen. Wir hätten uns nicht träumen lassen, dass jemals wieder Sicherheitsfragen über individuelle Freiheitsrechte gestellt werden. Anstatt ein sicheres Leben in Freiheit anzustreben, opfert die Regierungskoalition Freiheiten und Grundrechte für die bloße Illusion eines Sicherheitsgewinns. Wohin übertriebenes Misstrauen des Staates gegenüber seinen Bürgerinnen und Bürgern führt, haben wir in der DDR erlebt.

Dass eine politische Mehrheit jetzt eine Entscheidung getroffen hat, wie der Ministerpräsident zu akzeptieren fordert, bedeutet nicht, dass diese Mehrheit richtig und vernünftig entschieden hat. Der Ministerpräsident hat es zu akzeptieren, dass wir als Minderheit uns nicht mit dieser Entscheidung abfinden. Wir werden nun unverzüglich die erforderlichen Klärungen mit der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vornehmen und nach der Ausfertigung des Gesetzes Normenkontrollklage vor dem Sächsischen Verfassungsgerichtshof in Leipzig erheben. Das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.“

 

Weitere Informationen: http://www.janina-pfau.de/neues-polizeigesetz-greift-grundrechte-in-sachsen-an-ueberfluessig-und-verfassungswidrig/#more-2322

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Jugend fördern und Kommunen entlasten https://www.janina-pfau.de/kommunalpolitik/jugend-foerdern-und-kommunen-entlasten/ https://www.janina-pfau.de/kommunalpolitik/jugend-foerdern-und-kommunen-entlasten/#respond Thu, 06 Dec 2018 14:38:39 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2264
Weiße Gasbetonsteine mit schwarzer Aufschrift: "AUF JUGEND BAUEN"
Bildquelle: Julian Rokitta / pixelio.de

Es wurde schon oft darauf hingewiesen, dass die Jugendarbeit vom Landkreis nicht ausreichend finanziell ausgestattet wird und dass die Praxis, zwingend Eigenanteile von den Kommunen zu verlangen, nicht gesetzeskonform ist. Da der Landkreis auch im aktuellen Haushaltsentwurf von dieser Regelung nicht abweicht, hat DIE LINKE im Kreistag einen Antrag gestellt, dass der Landkreis die Mittel für die Jugendarbeit ab 2019 gesetzeskonform ausgestaltet.

Dazu Janina Pfau, Jugendpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Landtag und Kreisrätin:

„Das die Landkreisverwaltung bisher deutlich zu wenig Mittel für Kinder- und Jugendarbeit zur Verfügung stellt, wurde spätestens letztes Jahr mit den Protesten der freien Träger der Jugendhilfe deutlich. In einigen Orten sind Angebote gestrichen wurden, weil Kommunen, welche selber unter dem Druck der Haushaltskonsolidierung standen, die hohen Eigenanteile nicht aufbringen konnten. Zusätzlich wurden viele Stunden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestrichen. Der Landkreis hat über Jahre gesetzeswidrig die Anteile der Kommunen als seine eigenen Mittel verrechnet und somit die freien Träger und die Kommunen an den Rand der Belastbarkeit gebracht. Die weißen Flecken in der Jugendarbeit sind in den letzten Jahren nicht zuletzt durch diese „Förderpolitik“ immer größer geworden. Seinen traurigen Höhepunkt erreichte diese Praxis im letzten Jahr, als nicht nur die Träger ihre eigenen Mittel kürzen, sondern auch noch die Gemeinden weiteres Geld für die Jugendarbeit aufbringen, mussten. Die Landesregierung sieht zwar in ihrer Richtlinie eine freiwillige Beteiligung der Kommunen vor, formuliert dies aber bewusst als Kann-Bestimmung. Neben den zähen Verhandlungen mit dem Landkreis, mussten die Träger also zusätzlich noch in den Kommunen betteln gehen, was wiederum Zeit bedeutet, welche eigentlich für die vogtländischen Kinder und Jugendlichen zur Verfügung stehen sollte.“

Stadtrat Lars Legath ergänzt:

„Bisher haben die Kommunen 987000 Euro an Eigenmitteln an den Landkreis zahlen müssen. Auch die Stadt Plauen hat hier einen großen Anteil geleistet. Das diese Praxis unrechtmäßig war hat nun auch die Landesdirektion in Dresden bestätigt. Mit unserem Antrag wollen wir zum Einen diesen rechtlichen Mangel abstellen und zum Anderen einen Wechsel in der Förderpolitik des Landkreises erreichen. In Zukunft wird es also weniger um die Frage gehen, wie viele Angebote der Jugendarbeit sich eine Kommune leisten will, sondern welche Qualität sie anbietet. Viele Träger kommen mit der Last der Verwaltungsaufgaben und der Fördermittelbeantragung an die Grenzen des Leistbaren. Das geht zu Lasten der Jugendlichen, da somit auf kurz oder lang keine sachgemäße Betreuung mehr möglich ist, von einer Weiterentwicklung der Jugendarbeit ganz zu schweigen. Jugendarbeit muss wieder für alle Jugendlichen zugänglich sein, so wie es im achten Sozialgesetzbuch verankert ist.“

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Staatliche Zuschüsse schneller genehmigen – Planungssicherheit für Engagierte schaffen! https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/staatliche-zuschuesse-schneller-genehmigen-planungssicherheit-fuer-engagierte-schaffen/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/staatliche-zuschuesse-schneller-genehmigen-planungssicherheit-fuer-engagierte-schaffen/#respond Fri, 16 Nov 2018 15:53:16 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2261 KleingeldIm Zuge der Verhandlungen zum Etat 2019/2020 hörte der Haushalts- und Finanzausschuss heute Sachverständige zu einem Änderungsantrag der Linksfraktion zur Haushaltsordnung. Empfänger staatlicher Zuwendungen sollen viel schneller eine Entscheidung über ihre Fördermittelanträge bekommen. Dabei geht es zum Beispiel um Träger bzw. Vereine im sozialen Bereich, insbesondere im Bereich Jugend und Familien. Sie müssen bisher bereits im Herbst des Vorjahres Mittel beim Freistaat beantragen, bekommen aber erst im laufenden Jahr ihre Bescheide. Es kommt vor, dass Auszahlungen skandalöser Weise sogar erst im Mai erfolgten. Infolgedessen müssen die betroffenen Vereine und Träger oft Personalkosten vorfinanzieren, Weiterbildungen und Veranstaltungen absagen, Projekte streichen, oder sie verlieren Personal. Die Haftung für die aus der dieser Behördenpraxis entstehenden finanziellen Risiken liegt bei den ehrenamtlichen Vorständen, die im Zweifelsfall mit ihrem Privatvermögen einstehen.

Der Gesetzgeber muss der Verwaltung klare Vorgaben machen. Die Linksfraktion schlägt deshalb für Zuwendungen bis 150.000 Euro eine kurz bemessene Frist zur Entscheidung und eine „Bewilligungsfiktion“ vor. Die Bewilligungsbehörden sollen über einen Antrag auf Zuwendungen spätestens binnen eines Monats nach Eingang entscheiden müssen. Diese Frist kann einmalig um einen weiteren Monat verlängert werden, wenn triftige Gründe dargelegt werden. Entscheidet die Bewilligungsbehörde dennoch nicht rechtzeitig oder ohne zureichende Begründung, so gilt der Antrag nach Ablauf der Frist als bewilligt. Gleichzeitig ließe sich so das Förderantragsverfahren entbürokratisieren, da die Behörde dann selbst ein Interesse hätte, mit den von Antragstellenden abgeforderten Unterlagen binnen eines Monats eine Entscheidung zu treffen.

Dazu erklärt Luise Neuhaus-Wartenberg, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss:

„Freie Träger nehmen dem Staat in vielen Bereichen wichtige Aufgaben ab. Die vielen Ehrenamtlichen und wenigen Hauptamtlichen opfern sich unter oft widrigen Umständen und mit hohem persönlichem Einsatz für andere auf. Sie sollen vom Staat die bestmögliche Unterstützung erhalten. Unser Vorschlag wäre ein Beitrag zu einer aktiven Zivilgesellschaft in Sachsen.“

Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik, fügt hinzu:

„Wir wollen die Behördenpraxis vereinfachen und beschleunigen. Wenn unser Vorschlag umgesetzt wird, bekommen die Träger endlich Planungssicherheit. Nach einem festgelegten Zeitraum erhielten sie noch im alten Jahr eine Entscheidung und müssten nicht erst ein halbes Jahr lang täglich darauf hoffen, dass endlich ein Bewilligungsbescheid im Briefkasten landet.“

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Junge Menschen sollen in Sachsen stärker mitreden und mitentscheiden dürfen – Gesetzentwurf für Wahlalter 16 https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/junge-menschen-sollen-in-sachsen-staerker-mitreden-und-mitentscheiden-duerfen-gesetzentwurf-fuer-wahlalter-16/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/junge-menschen-sollen-in-sachsen-staerker-mitreden-und-mitentscheiden-duerfen-gesetzentwurf-fuer-wahlalter-16/#respond Thu, 08 Nov 2018 12:51:38 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2253 Zur ersten Lesung des Entwurfs der Linksfraktion „Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen“ (Drucksache 6/14865) erklärt Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik:

 „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.“ So lautet Artikel 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Dieser Anspruch sollte auch in Sachsen per Gesetz verwirklicht werden. Kinder und Jugendliche müssen am demokratischen Prozess mitwirken können. Bei Wahlen zum Landtag und zu den Kommunalparlamenten sollte das aktive Wahlalter auf 16 Jahre sinken.

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wählen ab 16“ stellt fest, dass das Wahlalter 16 ein Baustein sein kann, um Menschen langfristig an demokratische Prozesse heranzuführen. Je früher eine tatsächliche Beteiligung stattfindet, desto stärker ist die langfristige Bindung an die Demokratie. Und das politische Interesse der Jugendlichen steigt – laut der Shell-Jugendstudie von 2015 waren 2002 nur 30 Prozent der Jugendlichen an Politik interessiert, 2015 hatte sich die Zahl auf 41 Prozent erhöht.

Wir wollen, dass in den Kommunen Kinder- und Jugendvertretungen sowie Beauftragte für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden. So können sich die jungen Menschen frühzeitig in konstruktiven Auseinandersetzungen üben, Erfolge und positive Effekte erleben. Über die Ausgestaltung der Jugendvertretungen sollen sie selbst entscheiden.

In Österreich können Jugendliche bereits seit 2007 ab 16 Jahren auf landes- und kommunaler Ebene wählen. In Deutschland haben Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bereits das Wahlalter gesenkt. Mit dem Wahlalter 16 könnte Sachsen Versäumtes nachholen.

Wir sind gespannt, wie sich die Regierungskoalition zur Forderung positioniert, junge Menschen in Sachsen stärker mitreden und mitentscheiden zu lassen.

 Die komplette Rede gibt es hier.

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