Grundrecht – Janina Pfau https://www.janina-pfau.de Mit Vernunft und Gerechtigkeit Thu, 14 Dec 2017 13:04:37 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 CDU-Fraktion in Sachsen stimmt gegen Kinderrechte im Grundgesetz – und damit gegen das CDU/CSU-„Regierungsprogramm“ https://www.janina-pfau.de/argumente/cdu-fraktion-in-sachsen-stimmt-gegen-kinderrechte-im-grundgesetz-und-damit-gegen-das-cducsu-regierungsprogramm/ https://www.janina-pfau.de/argumente/cdu-fraktion-in-sachsen-stimmt-gegen-kinderrechte-im-grundgesetz-und-damit-gegen-das-cducsu-regierungsprogramm/#respond Thu, 14 Dec 2017 13:04:37 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2116 in Schreibmaschinenschrift: "Der Schutz der Kinder hat für uns Verfassungsrang. Deshalb werden wir ihre Rechte ins Grundgesetz aufnehmen." darunter ein grauer Kasten mit weißer Blockschrift: "Das steht im CDU/CSU "Regierungsprogramm". Sachsens CDU stimmt natürlich gegen diese Forderung, wenn die LINKE sie erhebt. Geht ja auch um nix. Oder doch?" Darunter das Logo der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag in rot-weiß und die Domain: www.linksfraktion-sachsen.deDie Linksfraktion hat gestern im Landtag die Staatsregierung aufgefordert, für die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz zu streiten (Drucksache 6/11397). CDU, SPD und AfD lehnten das ab. Dazu erklärt die kinder- und jugendpolitische Sprecherin Janina Pfau:

Brandenburg fordert im Bundesrat mit Unterstützung von Thüringen, Berlin und Bremen die Bundesregierung auf, „einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, der die verfassungsrechtliche Verankerung von Kinderrechten vorsieht, um die Rechtsstellung und das besondere Schutzbedürfnis von Kindern klarer zum Ausdruck zu bringen.“ Wir wollen, dass die sächsische Landesregierung mitzieht – CDU, SPD und AfD stimmten dagegen. Dabei steht diese Forderung sogar im „Regierungsprogramm“ von CDU und CSU!

Kinder sind keine kleinen Erwachsenen, sie brauchen zusätzliche Förder- und Schutzrechte von Verfassungsrang. UNICEF und das Aktionsbündnis „Kinderrechte ins Grundgesetz“ haben einen Formulierungsvorschlag erarbeitet. Wenn nichts geschieht, wird die Kinderrechtskonvention weiter laufend verletzt. Kinderrechte im Grundgesetz würden sicherlich keinem Kind in einer akuten Notlage helfen. Sie wären aber ein stabiles Fundament für eine bessere Kinder- und Jugendpolitik.

Susanne Schaper, Sprecherin für Sozialpolitik, fügt hinzu:

Nicht einmal im Kampf gegen Kinderarmut, der derzeit gravierendsten Bedrohung der Kinderrechte, wird Sachsens Regierungskoalition aktiv. Wir wollen staatliche Schutzpflichten für Kinder! Zwar sind in erster Linie die Eltern dafür verantwortlich, ihren Nachwuchs zu schützen und ihm zu helfen. Doch das darf nicht dazu führen, dass sich der Staat seiner Verantwortung entzieht. Umgekehrt gilt natürlich dasselbe. Jedenfalls ist kein Kind dafür verantwortlich, in welche Verhältnisse es hineingeboren wird.
Kinderrechte gehören ins Grundgesetz, damit der Staat, der die soziale Verantwortung für die Eltern mit der Hartz-IV-Gesetzgebung längst abgestreift hat, wenigstens Verantwortung für Kinder übernimmt. Auch das Deutsche Kinderhilfswerk „hofft, dass sich der Freistaat Sachsen der Bundesratsinitiative zur Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz anschließt. Alle Menschen durchlaufen das Kindesalter und benötigen in dieser Altersphase besondere Rechte, so wie sie in der UN-Kinderrechtskonvention normiert und von Deutschland mit Ratifizierung anerkannt wurden.“

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Asyl ist ein Grundrecht! https://www.janina-pfau.de/argumente/asyl-ist-ein-grundrecht/ https://www.janina-pfau.de/argumente/asyl-ist-ein-grundrecht/#respond Sat, 16 Jan 2016 10:58:05 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=1617 Asyl ist ein Grundrecht! - Beschluss des Landesvorstandes vom 15. Januar 2016Beschluss des Landesvorstandes der sächsischen LINKEN vom 15. Januar 2016

Asyl ist ein Grundrecht, ein Menschenrecht. Es ist kein Gastrecht – was auch immer das sein
soll –, keine Barmherzigkeit, keine Gnade, sondern eine Verpflichtung nach der Genfer
Flüchtlingskonvention und ein Gebot all dessen, was menschlich ist. Es darf weder durch
Obergrenzen noch durch Kontingente eingeschränkt werden. Parolen, die von Rechts gestellt
werden und inzwischen von CSU/CDU und leider auch von der SPD übernommen wurden,
lehnen wir entschieden ab!

Die Werte des Grundgesetzes, die Regeln des Zusammenlebens in dieser Gesellschaft gelten
für alle hier lebenden Menschen universell. Menschen, die in diesem Land straffällig werden,
sind unabhängig ihrer Herkunft, ihres Geschlechts oder ihrer Religion mit den Mitteln des
Strafgesetzbuches zu bestrafen. Das ist eine Selbstverständlichkeit des Rechtsstaates. Eine
weitere Verschärfung des Asylrechts, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines
„Asylstrafrechtes“ lehnen wir daher als eine Form der Sondergesetzgebung ab.

Wir sehen die Notwendigkeit der Aufgabe der Integration von Menschen, die in diese
Gesellschaft kommen. Diese kann jedoch nicht einseitig als Bringschuld an Geflüchtete und
EinwanderInnen gestellt werden, sondern Politik muss ihren Teil zur Erreichung des Ziels der
sprachlichen und sozialen Integration leisten. Dazu gehört die Schaffung entsprechend
ausreichender Integrationsangebote wie Sprachkurse, die Bereitstellung ausreichender
Stellen für soziale Betreuung, wie auch das Leben einer Willkommenskultur, die eben nicht
nur einseitig fordert, sondern Menschen in der Mitte unserer Gesellschaft aufnimmt und die
Werte des achtvollen Zusammenlebens in dieser Gesellschaft vermittelt.

Integration heißt dabei nicht Assimilation. Forderungen wie jene nach einer vermeintlichen
Leitkultur lehnen wir ab. Jeder Mensch soll sich in diesem Land nach seinen oder ihren
Vorstellungen frei entfalten können, sofern durch diese Entfaltung die Freiheit anderer
Menschen nicht beschränkt wird. Zu diesem Anspruch des Artikels 2 des Grundgesetzes
bekennen wir uns ausdrücklich.

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