Geflügelhalter – Janina Pfau https://www.janina-pfau.de Mit Vernunft und Gerechtigkeit Tue, 15 May 2018 13:23:38 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Allgemeine Stallpflicht darf auch künftig keine amtliche Antwort auf Vogelgrippe sein – Antrag hat gewirkt https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/allgemeine-stallpflicht-darf-auch-kuenftig-keine-amtliche-antwort-auf-vogelgrippe-sein-antrag-hat-gewirkt/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/allgemeine-stallpflicht-darf-auch-kuenftig-keine-amtliche-antwort-auf-vogelgrippe-sein-antrag-hat-gewirkt/#respond Tue, 15 May 2018 13:23:38 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2191 Junges Geflügel auf Grüner WIese
Bildquelle: Bettina Stolze / pixelio.de

Die Linksfraktion, die im März 2017 als erste Fraktion mit einem eigenen Antrag im Landtag (Parlaments-Drucksache 6/8885) auf die Geflügelpest reagierte, hat die Debatte im Sozial- und jetzt auch im Umwelt- und Landwirtschaftsausschuss vorerst abgeschlossen:

Die Fraktion reagierte seinerzeit auf die angeordnete allgemeine landesweite Stallpflicht, die für die Tiere enormen Stress bedeutete und als eher kontraproduktiv betrachtet wurde (Infektions- und Seuchendruck). Kurze Zeit nach dem Antrag der Linksfraktion wurde die allgemeine Stallpflicht in Sachsen aufgehoben. Erst danach folgten eigene Anträge der Grünen, Wochen später der Koalition.  In der Folge wurden auch mehrere sächsische Petitionen zum Sachverhalt durch den Sächsischen Landtag mit dem klaren Auftrag zur Überarbeitung der Geflügelpest-Verordnung an den Deutschen Bundestag überwiesen. Bis Mitte des Jahres soll nun die Überarbeitung der Verordnung abgeschlossen werden.

Kathrin Kagelmann, agrarpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, erklärt:

„Wir haben mit unserem Antrag vor allem die Nöte der Hobby-Züchter und der artgerechten Freilandgeflügelhaltung aufgegriffen, die allzu oft überhört werden. Für die LINKE war klar: Wenn mehr Tiere infolge von allgemeiner Stallpflicht zu Grunde gehen als durch die Krankheit selbst, läuft etwas grundlegend falsch. Zugleich haben wir eine parlamentarische Diskussion angestoßen, die sich stärker mit strukturellen Ursachen von Tierseuchen befasst, um zu verhältnismäßigen Schutz- und Abwehrmechanismen zu finden – anstatt in Größenordnungen Vögel monatelang tierschutzwidrig einzusperren oder präventiv zu keulen.“

Janina Pfau, Sprecherin der Fraktion DIE LINKE für Verbraucherschutz, ergänzt.

„Auch die Expertenanhörung im Ausschuss hat gezeigt, dass eine allgemeine Stallpflicht nicht sinnvoll ist und zukünftig nur in Ausnahmefällen, lokal begrenzt und in engen Zeiträumen angeordnet werden sollte. Als wirkungsvollere Stellschraube für eine Seuchenprophylaxe gelten dagegen die betriebliche Hygiene sowie Biosicherheitsmaßnahmen bei Handel und Transport.

Damit hat unser Antrag sein Ziel erreicht – ganz ohne Abstimmung. DIE LINKE wirkt! Wir werden nun kritisch auch die neue Verordnung unter die Lupe nehmen und in enger Rückkopplung zu privaten und wirtschaftlichen Geflügelhaltern bewerten, wie praxistauglich vorgesehene Ausnahmeregelungen oder Ermessensspielräume zur Festlegung von Sperr- und Beobachtungsgebieten tatsächlich sind. Denn auch wenn in diesem Jahr die Lage in Deutschland bisher eher entspannt ist: Nach der Vogelgrippe ist vor der Vogelgrippe!“

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STALLPFLICHT UNGEEIGNET https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/stallpflicht-ungeeignet/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/stallpflicht-ungeeignet/#respond Tue, 24 Oct 2017 11:48:20 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2106 SACHVERSTÄNDIGE FÜR LINKE FORDERUNG NACH ZIELGENAUEM KAMPF GEGEN VOGELGRIPPE

Im Sozialausschuss des Landtages fand heute eine Anhörung zum Antrag der Linksfraktion „Geflügelpest: Verhältnismäßige und konsequent risikoorientierte Anwendung von Schutzmaßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung sicherstellen“ statt (Drucksache 6/8885). Der Antrag stammt vom März 2017 und war die erste parlamentarische Reaktion auf den umstrittenen staatlichen Umgang mit der Vogelgrippe. Sieben Wochen später verabschiedete der Landtag auf Initiative der Regierungskoalition einen ähnlichen Antrag. Da flaute die Vogelgrippewelle bereits ab – für die Linksfraktion hatte sich damit das Thema aber nicht erledigt. Denn neue Grippewellen werden kommen und die Geflügelpest-Verordnung des Bundes noch nicht angepasst. Die Sorgen der gewerblichen wie privaten Geflügelhalter bestehen fort.

JANINA PFAU, SPRECHERIN DER FRAKTION DIE LINKE FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ, erklärt:

„Alle Sachverständigen stimmten darin überein, dass die Stallpflicht als Maßnahme zur Bekämpfung der Vogelgrippe ungeeignet ist und nicht mehr angeordnet werden darf. Die Stallpflicht fußt auf einer Theorie zu wahrscheinlichen Übertragungswegen der Vogelgrippe über Wildvögel – der sogenannten Wildvogelthese –, die alle Sachverständigen für wissenschaftlich widerlegt halten. Insofern wurde die Forderung unseres Antrages bestätigt: Es reicht aus, das Seuchengeschehen zielgenau, das heißt risikoorientiert sowie räumlich und zeitlich begrenzt zu bekämpfen. Eine Keulung ohne Verdacht muss ausgeschlossen sein.“

KATHRIN KAGELMANN, SPRECHERIN DER FRAKTION DIE LINKE FÜR AGRARPOLITIK, ergänzt:

„Es ist problematisch, dass das Import- und Exportgeschäft innerhalb einer global agierenden industriellen Geflügelwirtschaft zunimmt und es in Betrieben beziehungsweise Schlachthöfen zu hohen Tierkonzentrationen kommt. Hier und nicht beim toten Wildvogel am Badesee liegen
offensichtlich die Haupteinschleppungs- und Ausbreitungswege der Vogelgrippe. Deshalb muss Seuchenbekämpfung bei der Kontrolle der Handelswege beginnen. Regionale Kreisläufe auch und gerade in der Land- und Ernährungswirtschaft und weniger Tiere auf engstem Raum wären in jedem Fall die beste Präventionsmaßnahme.“

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Übertriebene Stallpflicht für Geflügel lockern https://www.janina-pfau.de/argumente/uebertriebene-stallpflicht-fuer-gefluegel-lockern/ https://www.janina-pfau.de/argumente/uebertriebene-stallpflicht-fuer-gefluegel-lockern/#respond Thu, 16 Mar 2017 16:24:38 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=1969 Die LINKE fordert in dem Antrag zum Schutz vor Geflügelpest (Parlaments-Drucksache 6/8885), dass die landesweite Stallpflicht sofort in eine risikoorientierte Stallpflicht (1 km rund um Fundorte der durch die Geflügelpest umgekommenen Wildvögel) und 3 km Beobachtungsradius umgewandelt wird. Zugleich soll die geltende Risikoeinschätzung überprüft werden. Dazu erklärt Janina Pfau, Sprecherin für Verbraucherschutz der Fraktion DIE LINKE:

„Schon knapp vier Monate gilt in Sachsen die Stallpflicht. Eine dauerhafte Stallhaltung ist aber insbesondere für Rassegeflügel gesundheitsgefährdend und widerspricht dem Tierschutz, da eine artgerecht Bewegung nicht mehr gewährleistet werden kann. Für die Tiere bedeutet eine reine Stallhaltung extremer Stress. Dieser führt zu unnormalen Verhaltensweisen was u.a.a uch zu einer Veränderung der Federstruktur, Federpicken oder sogar zum Tod führen kann. Zusätzlich ist die Nachzucht gefährdet.”

Kathrin Kagelmann, Sprecherin für Agrarpolitik der Fraktion DIE LINKE:

„Aus unserer Sicht überzieht der Freistaat gnadenlos. Wenn mehr Tiere infolge der Stallpflicht zugrunde gehen als durch die Krankheit selbst, läuft etwas grundsätzlich falsch. Der Vorwurf der bewussten Wettbewerbsbenachteiligung zuungunsten der besonders artgerechten, aber weniger marktbestimmenden Freilandgeflügelhaltung ist deshalb nachvollziehbar. Dringend neu bewertet werden muss die Risikoeinschätzung zur Vogelgrippe, insbesondere was die Zusammenhänge zwischen Strukturen der Geflügelindustrie sowie dem Auftreten und der Verbreitung von Seuchen betrifft.“

Hintergrund: Seit Mitte November 2016 ist Geflügel in ganz Sachsen faktisch eingesperrt. (1) Der Grund: Bei einer im letzten Jahr am Cospudener See bei Leipzig verendeten Ente wurde das Vogelgrippevirus H5N8 nachgewiesen. Laut Friedrich-Löffler-Institut (FLI) kam es (Stand 09.03.2017) im Jahr 2017 in Sachsen zu festgestellten H5N8-Infektionen bei rund 40 Wildvögeln, zwei Zootieren und in einem Fall bei Hausgeflügel.

Zahlreiche Veterinärmediziner, Geflügelhalter und Sachverständige drängen auf eine Überarbeitung bzw. Neufassung der Geflügelpest-Verordnung. Grund dafür ist, dass innerhalb einer Wildvogelpopulation eine Infektion für ein kurzzeitiges Krankheitsgeschehen mit einer geringen Rate verendeter Tiere nach sich zieht. Nach Durchlaufen der Infektion ist das Virus in gesunden Wildvögeln nicht mehr nachweisbar.

(1) https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/index.asp?ID=11931&art_param=810

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