Demokratieförderung – Janina Pfau https://www.janina-pfau.de Mit Vernunft und Gerechtigkeit Thu, 08 Nov 2018 12:51:38 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Junge Menschen sollen in Sachsen stärker mitreden und mitentscheiden dürfen – Gesetzentwurf für Wahlalter 16 https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/junge-menschen-sollen-in-sachsen-staerker-mitreden-und-mitentscheiden-duerfen-gesetzentwurf-fuer-wahlalter-16/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/junge-menschen-sollen-in-sachsen-staerker-mitreden-und-mitentscheiden-duerfen-gesetzentwurf-fuer-wahlalter-16/#respond Thu, 08 Nov 2018 12:51:38 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2253 Zur ersten Lesung des Entwurfs der Linksfraktion „Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen“ (Drucksache 6/14865) erklärt Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik:

 „Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.“ So lautet Artikel 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention. Dieser Anspruch sollte auch in Sachsen per Gesetz verwirklicht werden. Kinder und Jugendliche müssen am demokratischen Prozess mitwirken können. Bei Wahlen zum Landtag und zu den Kommunalparlamenten sollte das aktive Wahlalter auf 16 Jahre sinken.

Die Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wählen ab 16“ stellt fest, dass das Wahlalter 16 ein Baustein sein kann, um Menschen langfristig an demokratische Prozesse heranzuführen. Je früher eine tatsächliche Beteiligung stattfindet, desto stärker ist die langfristige Bindung an die Demokratie. Und das politische Interesse der Jugendlichen steigt – laut der Shell-Jugendstudie von 2015 waren 2002 nur 30 Prozent der Jugendlichen an Politik interessiert, 2015 hatte sich die Zahl auf 41 Prozent erhöht.

Wir wollen, dass in den Kommunen Kinder- und Jugendvertretungen sowie Beauftragte für Kinder und Jugendliche eingerichtet werden. So können sich die jungen Menschen frühzeitig in konstruktiven Auseinandersetzungen üben, Erfolge und positive Effekte erleben. Über die Ausgestaltung der Jugendvertretungen sollen sie selbst entscheiden.

In Österreich können Jugendliche bereits seit 2007 ab 16 Jahren auf landes- und kommunaler Ebene wählen. In Deutschland haben Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bereits das Wahlalter gesenkt. Mit dem Wahlalter 16 könnte Sachsen Versäumtes nachholen.

Wir sind gespannt, wie sich die Regierungskoalition zur Forderung positioniert, junge Menschen in Sachsen stärker mitreden und mitentscheiden zu lassen.

 Die komplette Rede gibt es hier.

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Rede: „Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)“ https://www.janina-pfau.de/reden/rede-gesetz-zur-regelung-der-beteiligungs-und-mitbestimmungsrechte-von-kindern-und-jugendlichen-im-freistaat-sachsen-saechsjugbetmitbestg/ https://www.janina-pfau.de/reden/rede-gesetz-zur-regelung-der-beteiligungs-und-mitbestimmungsrechte-von-kindern-und-jugendlichen-im-freistaat-sachsen-saechsjugbetmitbestg/#respond Thu, 08 Nov 2018 12:50:56 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2255 Rede von MdL Janina Pfau während der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in Drs 6/14865

082. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 8.11.2018

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Sehr geehrter Damen und Herren,

das Ziel unseres Gesetzes zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen ist es, Kindern und Jugendlichen verbindlich Mitwirkung am demokratischen Prozess zu ermöglichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen.

Ausgangspunkt für unser Gesetz ist der § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII:

„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“

sowie Art. 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention:

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.“

Nach 26 Jahren ist es endlich an der Zeit, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen entsprechend der Konvention auch in Sachsen Berücksichtigung findet.

Kinder und Jugendliche sind oft von Entscheidungen in ihren Gemeinden und Landkreisen betroffen, haben aber nur sehr wenige Möglichkeiten, sich aktiv in die Prozesse einzumischen.

Unser Ziel ist es, Kinder so früh wie möglich an Entscheidungen zu beteiligen, welche ihr direktes Lebensumfeld betreffen. Das fängt schon in der Familie oder der Kita an, so ist es im sächsischen Bildungsplan für Krippen, Kitas, Horte sowie Kindertagespflege an verschiedenen Stellen festgeschrieben wie:

„Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen sollen sich zu Orten entwickeln, an denen alle Kinder Gelegenheit haben, Anerkennung und Lerngelegenheiten zu finden und gleichberechtigt an allen Prozessen im Alltag beteiligt zu sein.“

Leider ist dies in den politischen Gremien nicht der Fall, auch in der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Einbeziehung bei der Planung von Vorhaben, welche die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, nur eine Soll-Bestimmung und keine Verpflichtung. Eine angemessene Beteiligung der unmittelbar Betroffenen ist somit in keinster Weise ermöglicht.

Wir wollen in dem Gesetzentwurf festschreiben, dass auf kommunaler Ebene Kinder- und Jugendvertretungen, sowie kommunale Beauftragte für Kinder – und Jugendliche eingerichtet werden, und dass diese rechtzeitig zu beteiligen sind, wenn es um deren Belange geht. Genau damit wird ihren Gedanken und Ideen Gehör verschafft und gibt ihnen Gelegenheit ihre Forderungen und Anliegen an die entsprechenden Stellen zu transportieren. Im Rahmen der Mitarbeit in den Jugendvertretungen erhalten sie ebenfalls die Möglichkeit sich in konstruktiven Auseinandersetzungen zu üben und erzielte Erfolge auch als positive Effekte zu erleben. Was man durchaus als Lebensschule bezeichnen kann.

Kinder und Jugendliche wissen am besten, was sie stört oder was sie verändern wollen, darum fordert der Gesetzentwurf Jugendvertretungen in den Kommunen und Landkreisen. Über die Ausgestaltung der Jugendvertretungen sollen sie die Form der Beteiligung selbst wählen, um somit auf lokale Gegebenheiten reagieren zu können. Kinder haben meist sehr genaue Vorstellungen wie sie Ihre Umgebungen gestalten möchten.

Das zeigen auch immer wieder Beispiele von Einrichtungen wie Jugendclubs oder Jugendtreffs in denen die Kinder- und Jugendlichen schon beim Einrichten oder Umgestalten integriert wurden. Mit diesem gemeinsamen Arbeiten und Austauschen von kreativen Ideen wachsen ebenso das Zusammengehörigkeitsgefühl und der positive Umgang untereinander. Dieses führt auch dazu, dass sich schon junge Menschen mit demokratischen Prozessen auseinandersetzen können.

Auch wenn sicherlich jetzt schon Bedenken aufkommen, dass die Kinder nicht die Tragweite von politischen Entscheidungen einschätzen könnten, können die Kritiker beruhigt sein, die endgültige Entscheidung obliegt immer noch den gewählten Kommunalvertretern.

Dennoch wird den Kindern und  Jugendlichen hiermit ein wichtiges Mittel durch ein Antrags-, Rede- und ein bedingtes Veto-Recht ermöglicht, um den Entscheidungsprozess maßgeblich mit zu beeinflussen. Denn es wird leider in den Kommunalparlamenten viel zu oft über Kinder und Jugendliche gesprochen, als mit ihnen. Besonders für Jugendliche müssen Entscheidungen transparent werden, damit Politik nicht nur Lehrstoff aus Schulbüchern und somit Theorie ist. Gleichzeitig wird auch verhindert, dass die gesetzlich festgelegten Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zum Nachteil von Jugendlichen umgangen werden können.

Der Zweite Teil des Gesetzes bezieht sich auf das aktive Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr. In Österreich können Jugendliche bereits seit 2007 ab 16 Jahren auf landes- und kommunaler Ebene wählen und auch in Deutschland haben schon vier Bundesländer: Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein das Wahlalter 16 eingeführt. Auch die SPD hatte in ihrem Landtagswahlprogramm zur Wahl 2014 das Wahlalter ab 16 gefordert, aber im Koalitionsvertrag steht davon kein Wort.

Mehrere Studien belegen, dass Jugendliche mit 16 Jahren durchaus die geistige und soziale Reife haben, um sich an Wahlen zu beteiligen. In der  Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wählen ab 16“ aus dem Jahr 2015, wurde festgestellt, dass die Senkung des Wahlalters auf 16 ein Baustein sein kann, um Menschen langfristig an demokratische Prozesse heran zu führen. Die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler ist im Vergleich zu anderen Gruppen unterdurchschnittlich, je früher eine tatsächliche Beteiligung stattfindet, umso höher die langfristige Bindung an demokratische Beteiligung.

Das politische Interesse der Jugendlichen steigt – lt. Shell-Jugendstudie von 2015 waren 2002 nur 30% der Jugendlichen an Politik interessiert. 2015 hat sich die Zahl auf 41% erhöht und laut  „Jugendstudie von BRAVO und YouGov“ von 2017 geben 50 % der Jungen und 20% der Mädchen zwischen 14 und 17 an, sich intensiv und regelmäßig mit Politik zu beschäftigen. Das Interesse bei den Jugendlichen ist also vorhanden, leider fehlt es aber an Beteiligungsstrukturen und der Möglichkeit wählen zu gehen. Denn laut dem „Kinderreport Deutschland 2018“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sehen 50 % der befragten Kinder und Jugendlichen Mitbestimmung als sehr wichtig bzw. 46 % als wichtig an.

Mitbestimmung muss erlebbar werden. Lassen Sie uns gemeinsam im jetzt beginnenden Gesetzgebungsprozess daran arbeiten, Kindern und Jugendlichen in Sachsen mehr Beteiligungsmöglichkeiten zu geben und durch die Senkung des Wahlalters junge Menschen frühzeitig an Wahlen zu beteiligen und damit auch einen Beitrag gegen Politikverdrossenheit und für mehr Transparenz zu schaffen.

Nutzen wir das noch unberücksichtigte Potenzial junger Menschen sich bei der Gestaltung unserer Gesellschaft aktiv einbringen zu können um damit auch gleichzeitig weiterhin eine positive Zukunft für alle zu ermöglichen.

Vielen Dank.

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Mitbestimmung von Jugendlichen ermöglichen – Wahlrecht mit 16 einführen! https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/mitbestimmung-von-jugendlichen-ermoeglichen-wahlrecht-mit-16-einfuehren/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/mitbestimmung-von-jugendlichen-ermoeglichen-wahlrecht-mit-16-einfuehren/#respond Wed, 17 Oct 2018 14:58:06 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2245 Gesetzentwurf der Linksfraktion

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Parlaments-Drucksache 6/14865) zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen eingereicht. Mit diesem Gesetz sollen Kinder und Jugendliche mehr Beteiligungsmöglichkeiten auf allen Ebenen erhalten.

Dazu erklärt Janina Pfau, Kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag:

„In einigen Bundesländern können Jugendliche ab 16 schon wählen, und es ist endlich Zeit, dass dies auch für Sachsen der Fall ist. Außerdem wird mit unserem Gesetzentwurf  die Stellung von Kindern und Jugendlichen im Bereich der Mitbestimmung deutlich verbessert. Mit der Annahme unseres Gesetzentwurfes könnten sie bei einem Volksantrag, einem Volksbegehren und Volksentscheiden im Land sowie bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in den Kommunen bis hin zur unmittelbaren Beteiligung vor Ort einbezogen werden.

Wir folgen mit unserem Gesetzentwurf der Idee der UN-Kinderrechtskonvention.  In ihr wurde die Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen als ein elementarer Punkt festgeschrieben. Wenn Kinder und Jugendliche schon von klein auf lernen, sich in Entscheidungsprozesse einzubringen, werden sie dieses Recht auch später häufiger wahrnehmen.“

Lutz Richter, demokratiepolitischer Sprecher der Linksfraktion, ergänzt:

Brandenburg, Bremen und Hamburg zeigen, dass das geht: Dort haben Jugendliche bereits an mehreren Wahlen schon ab dem 16. Lebensjahr teilgenommen. Gerade bei Entscheidungen, welche die Kinder und Jugendlichen direkt betreffen, sollten diese mit Ab- und bestimmen dürfen. Es ist dabei völlig egal, ob es um die Straße im Ort oder um die Gemeinschaftsschule in Sachsen geht. Mehrere Studien zeigen, dass junge Menschen durchaus in der Lage sind, die Wirkung einer politischen Entscheidung nachzuvollziehen. Warum sollten sie also von demokratischen Prozessen ausgeschlossen sein? Mit dem Gesetzentwurf will die LINKE regeln, was anderorts in dieser Republik lange gang und gäbe ist.

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Pfau zum Kindertag: Mehr Mitsprache möglich machen! https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/pfau-zum-kindertag-mehr-mitsprache-moeglich-machen/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/pfau-zum-kindertag-mehr-mitsprache-moeglich-machen/#respond Fri, 01 Jun 2018 11:21:47 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2212 365 Tage Kindertag! - DIE LINKE Fraktion im Sächsischen LandtagAnlässlich des Internationalen Kindertages am 1. Juni erklärt die kinder- und Jugendpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag Janina Pfau:

„Am 1. Juni wird gern an die Rechte von Kindern erinnert. Innerhalb von Kommunen und Ländern wird jedoch fast ausschließlich über Kinder und Jugendliche gesprochen, nicht mit ihnen. Um ihre Ideen, Vorstellungen und Wünsche einbringen zu können, müssen sie oft gegen bürokratische Hürden und gegen Vorurteile ankämpfen. In den meisten Städten Sachsens, in denen es Kinder- und Jugendparlamente/-beiräte gab, scheiterten diese meist an der Überbürokratisierung oder an mangelnder Unterstützung durch die Verwaltungen. Auch in diesem Punkt ist das Land Sachsen alles andere als ein Vorreiter in Sachen Demokratieförderung.

In der Kleinen Anfrage zum Thema „Kinder- und Jugendparlamente in Sachsen“ (Landtags-Drucksache 6/8814) musste die Staatsregierung sogar zugeben, dass es im Freistaat keine Förderung für diese Form der Demokratie gibt. Da fragt man sich schon, wie Kinder und Jugendliche an demokratische Prozesse heran geführt werden sollen? An diesem Punkt gibt es erheblichen Nachholbedarf! Dass es auch anders funktionieren kann zeigt die Gemeinde Heinsdorfergrund im Vogtland. Dort existiert  seit zwei Jahren ein Kindergemeinderat, und diesem wird von den „großen Gemeinderäten“ einiges zugetraut. In unserem Nachbarbundesland Thüringen konnten dieses Jahr das erste Mal Jugendliche mit 16 Jahren zur Wahl gehen. Entgegen dem von einigen Schwarzmalern geschaffenen Bild hat dies der Demokratie nicht geschadet oder zu einem massiv anderen Ergebnis geführt. Sachsen hängt bei den Überlegungen, das Wahlalter auf 16 abzusenken, leider deutlich hinterher. Beide oben genannten Beispiele zeigen, dass junge Menschen verantwortungsvoll mitentscheiden können und wollen.

Leider lässt uns auch in diesem Jahr das Thema Kinderarmut nicht los. Im Jahr 2017 waren rund 86.500 Kinder in Sachsen von Hartz IV und somit von Armut betroffen. Und das ist nur ein Teil. Hinzu kommen Kinder von „Aufstockern“ und solche in Haushalten, die Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Wenn diese Familien Hilfen beantragen wollen, um die Armut für ihre Kinder ein wenig zu lindern, müssen sie einen schier endlosen bürokratischen Hürdenlauf hinlegen. Das Geld, was dabei für Verwaltungsabläufe verloren geht, wäre direkt bei den Kindern deutlich besser aufgehoben. Wir als LINKE fordern die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung in Höhe von 573 Euro, damit jedes Kind die gleichen Chancen auf ein glückliches und erfolgreiches Leben hat. Nachdem wir darauf bereits im Mai auf den Märkten und Plätzen des Freistaates auf dieses Problem aufmerksam gemacht haben, wird am 2 Juni, ab 10 Uhr im „Neuen Rathaus“ Leipzig ein Kongress mit dem Titel: „Armut hat ein Gesicht: Augen – Nase –Mund“ folgen. Für die restlichen Tage im Jahr gilt unverändert: 365 Tage Kindertag!“

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