Reden – Janina Pfau https://www.janina-pfau.de Mit Vernunft und Gerechtigkeit Wed, 20 May 2026 08:01:42 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 Sieg der Vernunft: BSW setzt Entlastung für Sachsens Fleischerhandwerk gegen ideologische Blockaden durch https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/sieg-der-vernunft-bsw-setzt-entlastung-fuer-sachsens-fleischerhandwerk-gegen-ideologische-blockaden-durch/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/sieg-der-vernunft-bsw-setzt-entlastung-fuer-sachsens-fleischerhandwerk-gegen-ideologische-blockaden-durch/#respond Thu, 14 May 2026 07:46:18 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3750 Dresden, 14.5.2026

In der gestrigen Plenarsitzung des Sächsischen Landtags wurde ein entscheidender Schritt zur Rettung der regionalen Fleischverarbeitung getan. Der Antrag „Entlastung kleiner Schlachtbetriebe umsetzen – Zukunft der regionalen Fleischverarbeitung sichern“ (Drs. 8/5613) fand eine parlamentarische Mehrheit durch die Stimmen der Fraktionen von BSW, AfD und den Grünen.

Sachpolitik statt Taktiererei

Zuvor scheiterten eigene Änderungsanträge von BSW und AfD an der Ablehnung durch die anderen Fraktionen. „Der nun angenommene Antrag der Grünen ist zwar nicht optimal, aber er bietet den Landwirten und kleinen Handwerksbetrieben endlich die massiv benötigte Hilfe. Die Handlungsnotwendigkeit ist seit Jahren belegt, doch die CDU-geführten Regierungen blieben untätig“, erklärt Ulf Lange, landwirtschaftspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Für das BSW war die Zustimmung eine Frage der inhaltlichen Konsequenz gegenüber den Bürgern. Entgegen anderslautender Spekulationen stand eine Ablehnung der dringend gebotenen Entlastungen für unsere Landwirte und Metzgereien nie zur Debatte. „Wir entscheiden nach der Sache und lassen uns nicht von taktischen Spielchen anderer Fraktionen vorschreiben, wie wir im Sinne des Landes zu stimmen haben“, betont Lange. „Nachdem die Regierungskoalition sowohl unsere eigenen fachlichen Initiativen als auch andere Lösungsvorschläge blockiert hatte, blieb die Zustimmung zum vorliegenden Entwurf der einzig logische Weg zur Hilfe für das Handwerk. Dass eine parlamentarische Mehrheit für diese Sachpolitik zustande kam, ist ein Erfolg für den ländlichen Raum – und ein Armutszeugnis für die Koalition und die Linke, die sich der Vernunft verweigerten.“

Unverständnis über Linke und Regierungskoalition

Besonders irritiert zeigt sich die BSW-Fraktion über das Verhalten der anderen Parteien. Obwohl im Plenum Einigkeit darüber herrschte, dass die Fleischhygienegebühren gedeckelt werden müssen, verweigerten CDU und SPD die Zustimmung.

Völlig unverständlich agierte die Linksfraktion: „Trotz der klaren Ankündigung, den Grünen zuzustimmen, knickten die Vertreter der Linken im letzten Moment ein“, so Lange. „Sie haben bewiesen, dass ihnen ideologische ‚Werte‘ wichtiger sind als das Überleben unserer Handwerksbetriebe.“

Die „Bestürzung“ der Antragsteller

Absurdes spielte sich nach der Abstimmung ab: Die Grünen-Fraktion zeigte sich in einer Pressemitteilung „bestürzt“ über die eigene Mehrheitsbildung. „Wir respektieren, dass die Grünen im Saal über ihren Schatten gesprungen sind. Dass sie sich nun über das Ergebnis ihres eigenen Antrags erschrecken, wirft jedoch Fragen nach ihrer politischen Glaubwürdigkeit auf“, erklärt Ulf Lange.

Das BSW steht für eine Politik mit Verstand und ohne Scheuklappen. „Brandmauern lösen keine realen Probleme. Gestern ist es gelungen, eine Entscheidung für die Menschen in Sachsen zu treffen – gegen das Verantwortungsversagen von CDU, SPD, Linken und dem ideologischen Zögern der Grünen“, so Ulf Lange.

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Die Sozialreformen tragen die, die sich nicht wehren können https://www.janina-pfau.de/argumente/die-sozialreformen-tragen-die-die-sich-nicht-wehren-koennen/ https://www.janina-pfau.de/argumente/die-sozialreformen-tragen-die-die-sich-nicht-wehren-koennen/#respond Wed, 13 May 2026 07:37:55 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3747 Dresden, 13.5.2026

In der aktuellen Debatte des BSW im Sächsischen Landtag stand der Raubbau am Sozialstaat im Fokus, dessen Auswirkungen auf den Alltag der Menschen in Sachsen und welche Alternativen es zur ‚Modernisierung‘ der sozialen Sicherungssysteme durch die Bundesregierung geben könnte, die nichts anderes als ein Kahlschlag sozialer Errungenschaften sei, so Ronny Kupke, Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag.

„Und während uns erzählt wird, das Geld sei knapp, leistet sich Deutschland eines der teuersten Systeme weltweit. Das Geld versickert in einer monströsen Bürokratie, in Doppelstrukturen und in den Rekordgewinnen der Pharmaindustrie, während an der Basis – bei den Menschen in Sachsen – der Mangel verwaltet wird“, so Kupke.

Beispiele für real geplante Einschnitte auf Bundesebene gibt es viele:

  • Kürzungen beim Krankengeld; höhere Zuzahlungen bei Medikamenten
  • Kürzungen bei Honoraren für Hausärzte und Psychotherapeuten – während Wartezimmer voll sind und psychische Belastungen zunehmen
  • Tarifsteigerungen sollen nicht mehr voll refinanziert werden – ein Schlag ins Gesicht jeder Pflegekraft!
  • Abschaffung der beitragsfreien Familienversicherung

Aber auch das Land Sachsen geht in dieselbe Richtung: In Leipzig wird gerade überlegt, den Fahrdienst für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigung zu kürzen; eine Spezialbeförderung sollen nur Kinder kommen, die ein amtsärztliches Gutachten und/oder gewisse Merkzeichen zum Grad der Behinderung erhalten. „Jede Familie eines Kindes mit Förderbedarf fürchtet zu Recht: unzählige Formulare, unterschiedliche Ämter, langwierige Termine, endlose Wartezeiten“, sagt Doreen Voigt, Sprecherin für Inklusion der BSW-Fraktion. „Das heißt, Menschen zu entmutigen, für sich notwendige Leistungen zu beantragen. Im Ergebnis wird stehen, dass Behinderung zu einem noch stärkeren Armutsrisiko wird.“

Durch die geplante Schlechterstellung des Hebammenberufs wird Sachsen und hier der ländliche Raum ganz besonders getroffen: Durch die ab 2028 vorgesehene Koppelung der Vergütung an die Grundlohnrate sowie Absenkungen in den Folgejahren droht ein weiterer Rückgang der Zahl der Hebammen. „Wir betonen immer wieder, dass wir wollen, dass in Sachsen mehr Kinder geboren werden“, sagt Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der BSW-Fraktion. „Dann brauchen wir aber auch genügend Hebammen, die Schwangere, Gebärende sowie Mütter mit ihren Neugeborenen begleiten und unterstützen.“

Besonders hart trifft es auch Alleinerziehende. 2017 wurde der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 18. Lebensjahr ausgeweitet. Diese Regelung soll nun wieder zurückgenommen werden. „Damit setzen wir erneut mehr Kinder dem Risiko von Armut aus“, so Pfau.

Doreen Voigt ergänzt: „Bedarfe und Problemlagen von Kindern, Jugendlichen, Familien werden sich nicht in Luft auflösen, nur weil wir Angebote und Leistungen einkürzen. Ganz im Gegenteil werden sich diese eher noch potenzieren und zu komplexerem Hilfebedarf führen.“

Die Abgeordneten machten deutlich, dass dies nur ausgewählte Beispiele für die zahllosen, schwer absehbaren Folgen der geplanten massiven Eingriffe in die sozialen Sicherungssysteme sind. Klar ist aber, wer betroffen ist: diejenigen, die sich am wenigsten dagegen wehren können – Kinder, Jugendliche, Alte, kranke Menschen, Alleinerziehende, Menschen, die Familienangehörige pflegen.
Das wird das BSW nicht hinnehmen.

Das BSW Sachsen fordert deshalb von der Bundesregierung, aber auch von der Staatsregierung Sachsens über ihren Einfluss im Bundesrat:

  • Schluss mit der Beitragsabzocke: Die Krankenkosten für Bürgergeld-Empfänger müssen vollständig aus Steuermitteln refinanziert werden
  • Die Rückzahlung der Corona-Schulden an die Sozialkassen
  • Hände weg vom Krankengeld und der Familienversicherung: keine weiteren Belastungen für Arbeitnehmer und Familien
  • Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung: ein System für alle ohne Privilegien für Gutverdiener und Politiker!
  • Soforthilfe für Sachsens Kliniken: Wir brauchen eine Bestandsgarantie für unsere Häuser
  • Eine wohnortnahe Versorgung durch integrierte Gesundheitszentren, statt Kahlschlag auf dem Land.

Ronny Kupke abschließend: „Wissen Sie, was das Schlimmste ist? Die Prioritäten dieser Politik. Uns wird erzählt, für Krankenhäuser, für die Pflege oder für das Krankengeld sei kein Geld da. Aber für Aufrüstung und immer neue Milliarden für Waffen, da ist das Scheckbuch dieser Regierung plötzlich grenzenlos!“

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Rede: „Gesetz zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen (SächsJugBetMitbestG)“ https://www.janina-pfau.de/reden/rede-gesetz-zur-regelung-der-beteiligungs-und-mitbestimmungsrechte-von-kindern-und-jugendlichen-im-freistaat-sachsen-saechsjugbetmitbestg/ https://www.janina-pfau.de/reden/rede-gesetz-zur-regelung-der-beteiligungs-und-mitbestimmungsrechte-von-kindern-und-jugendlichen-im-freistaat-sachsen-saechsjugbetmitbestg/#respond Thu, 08 Nov 2018 12:50:56 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2255 Rede von MdL Janina Pfau während der Ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in Drs 6/14865

082. Sitzung des 6. Sächsischen Landtages, 8.11.2018

Es gilt das gesprochene Wort!

 

Sehr geehrter Herr Präsident!

Sehr geehrter Damen und Herren,

das Ziel unseres Gesetzes zur Regelung der Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen im Freistaat Sachsen ist es, Kindern und Jugendlichen verbindlich Mitwirkung am demokratischen Prozess zu ermöglichen und ein aktives Wahlrecht ab 16 Jahren einzuführen.

Ausgangspunkt für unser Gesetz ist der § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII:

„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen.“

sowie Art. 12 Abs. 1 der UN-Kinderrechtskonvention:

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife zu berücksichtigen.“

Nach 26 Jahren ist es endlich an der Zeit, dass die Partizipation von Kindern und Jugendlichen entsprechend der Konvention auch in Sachsen Berücksichtigung findet.

Kinder und Jugendliche sind oft von Entscheidungen in ihren Gemeinden und Landkreisen betroffen, haben aber nur sehr wenige Möglichkeiten, sich aktiv in die Prozesse einzumischen.

Unser Ziel ist es, Kinder so früh wie möglich an Entscheidungen zu beteiligen, welche ihr direktes Lebensumfeld betreffen. Das fängt schon in der Familie oder der Kita an, so ist es im sächsischen Bildungsplan für Krippen, Kitas, Horte sowie Kindertagespflege an verschiedenen Stellen festgeschrieben wie:

„Krippen, Kindergärten, Horte und Kindertagespflegestellen sollen sich zu Orten entwickeln, an denen alle Kinder Gelegenheit haben, Anerkennung und Lerngelegenheiten zu finden und gleichberechtigt an allen Prozessen im Alltag beteiligt zu sein.“

Leider ist dies in den politischen Gremien nicht der Fall, auch in der Sächsischen Gemeindeordnung ist die Einbeziehung bei der Planung von Vorhaben, welche die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, nur eine Soll-Bestimmung und keine Verpflichtung. Eine angemessene Beteiligung der unmittelbar Betroffenen ist somit in keinster Weise ermöglicht.

Wir wollen in dem Gesetzentwurf festschreiben, dass auf kommunaler Ebene Kinder- und Jugendvertretungen, sowie kommunale Beauftragte für Kinder – und Jugendliche eingerichtet werden, und dass diese rechtzeitig zu beteiligen sind, wenn es um deren Belange geht. Genau damit wird ihren Gedanken und Ideen Gehör verschafft und gibt ihnen Gelegenheit ihre Forderungen und Anliegen an die entsprechenden Stellen zu transportieren. Im Rahmen der Mitarbeit in den Jugendvertretungen erhalten sie ebenfalls die Möglichkeit sich in konstruktiven Auseinandersetzungen zu üben und erzielte Erfolge auch als positive Effekte zu erleben. Was man durchaus als Lebensschule bezeichnen kann.

Kinder und Jugendliche wissen am besten, was sie stört oder was sie verändern wollen, darum fordert der Gesetzentwurf Jugendvertretungen in den Kommunen und Landkreisen. Über die Ausgestaltung der Jugendvertretungen sollen sie die Form der Beteiligung selbst wählen, um somit auf lokale Gegebenheiten reagieren zu können. Kinder haben meist sehr genaue Vorstellungen wie sie Ihre Umgebungen gestalten möchten.

Das zeigen auch immer wieder Beispiele von Einrichtungen wie Jugendclubs oder Jugendtreffs in denen die Kinder- und Jugendlichen schon beim Einrichten oder Umgestalten integriert wurden. Mit diesem gemeinsamen Arbeiten und Austauschen von kreativen Ideen wachsen ebenso das Zusammengehörigkeitsgefühl und der positive Umgang untereinander. Dieses führt auch dazu, dass sich schon junge Menschen mit demokratischen Prozessen auseinandersetzen können.

Auch wenn sicherlich jetzt schon Bedenken aufkommen, dass die Kinder nicht die Tragweite von politischen Entscheidungen einschätzen könnten, können die Kritiker beruhigt sein, die endgültige Entscheidung obliegt immer noch den gewählten Kommunalvertretern.

Dennoch wird den Kindern und  Jugendlichen hiermit ein wichtiges Mittel durch ein Antrags-, Rede- und ein bedingtes Veto-Recht ermöglicht, um den Entscheidungsprozess maßgeblich mit zu beeinflussen. Denn es wird leider in den Kommunalparlamenten viel zu oft über Kinder und Jugendliche gesprochen, als mit ihnen. Besonders für Jugendliche müssen Entscheidungen transparent werden, damit Politik nicht nur Lehrstoff aus Schulbüchern und somit Theorie ist. Gleichzeitig wird auch verhindert, dass die gesetzlich festgelegten Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte zum Nachteil von Jugendlichen umgangen werden können.

Der Zweite Teil des Gesetzes bezieht sich auf das aktive Wahlrecht ab dem 16. Lebensjahr. In Österreich können Jugendliche bereits seit 2007 ab 16 Jahren auf landes- und kommunaler Ebene wählen und auch in Deutschland haben schon vier Bundesländer: Brandenburg, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein das Wahlalter 16 eingeführt. Auch die SPD hatte in ihrem Landtagswahlprogramm zur Wahl 2014 das Wahlalter ab 16 gefordert, aber im Koalitionsvertrag steht davon kein Wort.

Mehrere Studien belegen, dass Jugendliche mit 16 Jahren durchaus die geistige und soziale Reife haben, um sich an Wahlen zu beteiligen. In der  Studie der Bertelsmann-Stiftung „Wählen ab 16“ aus dem Jahr 2015, wurde festgestellt, dass die Senkung des Wahlalters auf 16 ein Baustein sein kann, um Menschen langfristig an demokratische Prozesse heran zu führen. Die Zahl der Erstwählerinnen und Erstwähler ist im Vergleich zu anderen Gruppen unterdurchschnittlich, je früher eine tatsächliche Beteiligung stattfindet, umso höher die langfristige Bindung an demokratische Beteiligung.

Das politische Interesse der Jugendlichen steigt – lt. Shell-Jugendstudie von 2015 waren 2002 nur 30% der Jugendlichen an Politik interessiert. 2015 hat sich die Zahl auf 41% erhöht und laut  „Jugendstudie von BRAVO und YouGov“ von 2017 geben 50 % der Jungen und 20% der Mädchen zwischen 14 und 17 an, sich intensiv und regelmäßig mit Politik zu beschäftigen. Das Interesse bei den Jugendlichen ist also vorhanden, leider fehlt es aber an Beteiligungsstrukturen und der Möglichkeit wählen zu gehen. Denn laut dem „Kinderreport Deutschland 2018“ des Deutschen Kinderhilfswerkes sehen 50 % der befragten Kinder und Jugendlichen Mitbestimmung als sehr wichtig bzw. 46 % als wichtig an.

Mitbestimmung muss erlebbar werden. Lassen Sie uns gemeinsam im jetzt beginnenden Gesetzgebungsprozess daran arbeiten, Kindern und Jugendlichen in Sachsen mehr Beteiligungsmöglichkeiten zu geben und durch die Senkung des Wahlalters junge Menschen frühzeitig an Wahlen zu beteiligen und damit auch einen Beitrag gegen Politikverdrossenheit und für mehr Transparenz zu schaffen.

Nutzen wir das noch unberücksichtigte Potenzial junger Menschen sich bei der Gestaltung unserer Gesellschaft aktiv einbringen zu können um damit auch gleichzeitig weiterhin eine positive Zukunft für alle zu ermöglichen.

Vielen Dank.

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Personalmangel großes Problem bei Lebensmittelüberwachung in Sachsen https://www.janina-pfau.de/argumente/personalmangel-grosses-problem-bei-lebensmittelueberwachung-in-sachsen/ https://www.janina-pfau.de/argumente/personalmangel-grosses-problem-bei-lebensmittelueberwachung-in-sachsen/#respond Thu, 16 Nov 2017 15:23:09 +0000 http://www.janina-pfau.de/?p=2111 gebrannte MandelnDebatte über Antworten auf Große Anfrage

REDE VON MDL JANINA PFAU ZUR GROßEN ANFRAGE DER FRAKTION DIE LINKE IN DRS 6/6278 „LEBENSMITTELÜBERWACHUNG IN SACHSEN“ UND DIE ANTWORT DER STAATSREGIERUNG

Es gilt das gesprochene Wort!

“Anrede,

viele sind sicherlich der Meinung, dass es gut ist, dass wir von unseren Lebensmittelkontrolleuren nicht viel in der Zeitung lesen können. Das ist prinzipiell auch gar nicht falsch – denn Lebensmittelkontrollen schaffen es nur in die Medien, wenn gefährliche Rückstände festgestellt wurden, Proben auffällig waren oder gar ein Skandal aufgedeckt wurde. In Sachsen allerdings kann man sich nicht in Sicherheit wiegen, wenn man nichts von Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen hört – es könnte auch schlicht und einfach sein, dass keine Kontrolle durchgeführt wurde, da das Personal fehlt.

So hat die Antwort auf unsere Große Anfrage ergeben, dass der Personalnotstand im Bereich der Lebensmittelkontrolle mittlerweile so groß ist, dass Proben einfach liegen bleiben, weil das Personal fehlt, um sie auszuwerten.

Das, meine Damen und Herren, bedeutet aber nichts anderes, als dass unbeabsichtigte Fehler in der Lebensmittelproduktion, ebenso wie „Schwarze Schafe“ unentdeckt bleiben können. Und das, wo wir es heute mit einem Lebensmittelmarkt zu tun haben, dessen Reichweite enorm
ist, und die einwandfreie Kontrolle der Betriebe demnach umso wichtiger ist; das jüngste Beispiel der Fipronil-Eier hat dies eindrücklich gezeigt.

Unser Kontrolleurinnen und Kontrolleure in Sachsen leisten durchaus sehr engagierte  und sehr gute Arbeit, aber – auch das geht aus der Anfrage hervor- der rigide Sparkurs der Landesregierung macht es ihnen unheimlich schwer, es fehlt an allen Ecken und Enden, schon die einfachsten Mittel stehen nicht zur Verfügung.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen stetig, die Produktion von Lebensmitteln wird immer komplexer. Schon 2012 hat der Präsident des Bundesrechnungshofes in einem Gutachten über die Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes darauf hingewiesen, dass: _Ich
zitiere „Die Anforderungen an die amtliche Kontrolltätigkeit […] sich in den vergangenen Jahren deutlich erhöht [haben]. Die rechtlichen Vorgaben sind zunehmend komplexer geworden. Zudem hat sich die Ernährungswirtschaft grundlegend strukturell gewandelt:
So haben Menge,  Vielfalt und Verarbeitungstiefe der angebotenen Produkte erheblich zugenommen;
Handel und Herstellung vieler Lebensmittel konzentrieren sich auf wenige Unternehmen, deren Marktanteil tendenziell steigt;
Warenströme verlaufen häufig überregional und grenzüberschreitend.“

Es zeigt sich ein eklatantes Missverhältnis: Den wachsenden Anforderungen und Herausforderungen stehen aber immer weniger Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure gegenüber.

Das zeigt sich auch in der geltenden Lebensmittelkontrolleursverordnung aus dem Jahr 2001: diese Verordnung wird den gestiegenen Anforderungen schon lange nicht mehr gerecht und muss dringend überarbeitet werden. Es wäre also schön – oder vielmehr höchste Zeit wenn sich die Ministerin auf Bundesebene dafür einsetzt, dass die Verordnung überarbeitet und an die aktuellen Herausforderungen angepasst wird. Nur eine gute Aus- und Fortbildung gewährleistet, dass unsere Kontrolleurinnen und Kontrolleure ordentlich arbeiten können und vor allem auch, dass wir genug Nachwuchs für die kommenden Jahrzehnte finden.

Prinzipiell liegt die Hauptverantwortung für sichere Lebensmittel in Deutschland beim Produzenten. Die sogenannte Eigenkontrolle stellt im Rahmen der Lebensmittelsicherheit einen wichtigen Faktor dar, jedoch sind staatliche Kontrollen unverzichtbar. Leider zeigt aber der
Bundesdurchschnitt, dass nicht einmal die Hälfte der lebensmittelproduzierenden Betriebe kontrolliert werden können. Auch wenn bei den Kontrollen glücklicherweise weniger große Probleme gefunden werden, ist es dennoch notwendig, dass auch vermeintlich kleine
Probleme, beispielsweise bei der Hygiene,  beseitigt werden.

Aber nicht nur Hygiene ist ein wichtiger Punkt, auch die Kontrolle auf Belastung von Lebensmittel ist ein wichtiger Bereich der Lebensmittelsicherheit. Ich möchte hier nicht das Standartbeispiel Sächsische Weine anbringen, – auch wenn das sicherlich allen noch sehr
präsent sein wird – sondern da der Landtag nun schon seit geraumer Zeit seinen eigenen Honig herstellt, möchte ich als Beispiel Honig anbringen.

Bei sächsischem Honig wurden in Proben Pestizid-Rückstände nachgewiesen und wir sprechen hier nicht nur von einem Pestizid, sondern auch von zwei oder drei verschiedenen Pestizid-Rückständen in einer Probe Honig. Auch hier zeigt sich also, dass Kontrollen schlicht erforderlich sind, um genau solche Belastungen festzustellen und wenn notwendig, die Lebensmittel vom Markt zu nehmen.

Zusätzlich steigt in Sachsen auch weiterhin die Beanstandungsquote der in der Landesuntersuchungsanstalt kontrollieren Proben, wie in den letzten Jahren, leicht an und lag 2016 bei 14,9%. Auch die Zahl der als gesundheitsgefährdenden eingestuften Proben hat im Vergleich zu den letzten Jahren leicht zugenommen

All das zeigt, es braucht genügend Personal, um die Lebensmittelproduktion in Sachsen sorgfältig zu überprüfen. Und genau hier wird besonders gut sichtbar, dass die Politik der Staatsregierung ihrer Pflicht in den letzten Jahren nicht nachgekommen ist.

In einigen Kreise schon heute und in naher Zukunft zunehmender ist das Problem der Nachwuchsgewinnung. Die Vorrausetzungen für den Zugang für die Ausbildung sind hoch, hinzu kommt, dass nicht genügend Fortbildungsplätze vorhanden sind, da viele Kreise nur für den eigen Bedarf ausbilden und Bezahlung bzw. die Eingruppierung ist auch nicht gerade besonders attraktiv.

Weiterhin weißt das schon oben genannte Gutachten auf die Personalsituation hin:

_“Die personellen Kapazitäten der amtlichen Überwachungseinrichtungen können nicht allein anhand der Einwohnerzahl ermittelt werden. Maßgebliche Faktoren, die Einfluss auf den örtlich
erforderlichen Kontrollaufwand haben, bleiben so außer Betracht, etwa die örtliche Wirtschaftsstruktur. Genauso wenig kann die Personalbemessung isoliert aufgrund der Betriebszahlen oder der – durch Risikoanalyse ermittelten – Zahl notwendiger Betriebskontrollen
vorgenommen werden: Die Zahl der zu kontrollierenden Betriebe ist – neben der Betriebsgröße und der Betriebsart – nur ein  Merkmal, das den Aufwand von Betriebskontrollen abbildet. Betriebskontrollen als solche sind im Übrigen nur ein Teil der Aufgaben amtlicher Überwachung. Zu den wesentlichen weiteren Aufgaben gehören die Entnahme von Plan- und Verdachtsproben, die Überwachung von Rückrufen gefährlicher Produkte aufgrund von Schnellwarnungen, die Beratung von Lebensmittelunternehmen sowie das Verfassen von Stellungnahmen. Der durchschnittliche Zeitaufwand sämtlicher Tätigkeiten (im Außen- und
Innendienst) sollte aus Sicht des Bundesbeauftragten bei Ermittlung des Personalbedarfs berücksichtigt werden.“

Man kann es aber nicht – wieder einmal – den Kreisen allein in die Schuhe schieben, sondern muss ihnen auch die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Denn das zu wenig Personal eingesetzt wird, liegt auch an der angespannten Haushaltssituation in den Kreisen.

Bei der Frage nach finanzieller Unterstützung durch den Freistaat an unsere klammen Kommunen, wird auf den kommunalen Finanzausgleich verweisen. Die Antwort zeigt klar, dass der Freistaat die Kommunen hier nicht weiterführend finanziell unterstützen möchte und die Kommunen wieder einmal im Regen stehen lässt

Allgemein ist bei der Beantwortung der Großen Anfrage festzustellen, dass auch hier einiges an Datenmaterial fehlt. Die Kommunen übernehmen zwar die Kontrollaufgaben vor Ort, eine genaue Information über die Arbeit vor Ort scheint aber nicht vorhanden zu sein.

Zusätzlich ist verwunderlich, dass auf viele Fragen mit der Begründung nicht beantwortet wurde, da es sich nach Auffassung des Ministeriums um eine Bewertung handelt. Was schon sehr verwunderlich ist, weil die Frage 18, ob nach den entsprechenden Empfehlungen des SMS „zum Aufbau und zur Ausstattung der Lebensmittelüberwachsungs- und Veterinärämter der
Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen, angepasst im Jahr 2007, noch den aktuellen Anforderungen entspreche, hat dass hier nichts mit einen Bewertung zu tun, sondern einfach mit einen Analyse, ob die personelle Ausstattung, die vom eigenen Ministerium damals
herausgegeben wurde, noch ausreichend ist. Besonders im Hinblick auf den geplanten Stellenabbau scheint es sehr problematisch, dass diese Empfehlung von 2007 bis jetzt nicht überarbeitet wurde.

Die Alterstruktur in der Landesuntersuchungsanstalt, aber auch in den Kreisen hat sich in den letzten Jahren stark erhöht. So hat sich beispielsweise  die Altersstruktur der 31-40 Jährigen in der Landesuntersuchungsanstalt von 2005 bis 2015 halbiert und der Anteil der über 60 Jährigen verdreifacht. Zum 1.1.2016 waren 33,26 % der Angestellten in der Landesuntersuchungsanstalt zwischen 51 und 60 Jahren aber nur 10,94 % unter 30 Jahre.  Waren 2005 nur 4,71% aller Angestellten über 60 Jahre waren es 2015 schon 13,20 %, Tendenz steigend.

Selbstverständlich leisten ältere wie jüngere Angestellte gute Arbeit. Aber verantwortungsvoll handeln und politisch lenken heißt nunmal auch, dass man Personalentwicklungen im Blick behält und dafür sorgt, dass sich die Angestellten in den wohlverdienten Ruhestand verabschieden können in dem Wissen, dass ausreichend Nachwuchs die Arbeit weiterhin gut erledigt.

Aber genau das Gegenteil wird in Sachsen von der Staatsregierung gemacht: Denn obwohl die Altersstruktur zeigt, dass immer mehr ältere Angestellte auf immer weniger Jüngere kommen, ist trotzdem und zusätzlich bis 2020 ein Stellenabbau von 61 Stellen geplant. Zusätzlich  wird versucht  freiwerdende Stellen auch mit Verwaltungspersonal zu besetzen, also nicht mit speziell für Lebensmittelkontrollen ausgebildetem Fachpersonal.

Das heißt für die Kontrolle der Lebensmittel in Sachsen: Schon jetzt reicht das Personal für die tatsächliche Lebensmittelkontrolle nicht aus, doch anstatt daran etwas zu ändern und mehr
Lebensmittelkontrolleurinnen und –kontrolleure einzustellen und weiterzubilden, wird das Problem zusätzlich verschärft indem bisherige Kontrolltätigkeiten durch Verwaltungstätigkeiten ersetzt werden.

Auch ohne die in naher Zukunft frei werdenden Stellen, sind jetzt schon einige Stellen in den Landkreisen nicht besetzt. Die Personalsituation ist in den Kreisen und den Kreisfreien Städten unterschiedlich. Hier muss aber festgestellt werden, dass es in 9 Landkreisen keinen einzigen
Lebensmittelchemiker gibt, dass Gleiche gilt auch für Fleischbeschauer.

Um die Personalplanung für die nächsten 10 Jahre fundiert angehen zu können und vor allem auch heraus zu finden, wo genau die Bedarfe liegen, haben wir im Fragenkomplex III speziell nach dem Ausbildungsbedarf durch die Kommunen bis 2027 gefragt.

Die Antwort gibt der Staatsregierung einen klaren Arbeitsauftrag: Es ist zu erkennen, dass insbesondere Lebensmittelkontrolleurinnen und -kontrolleure benötigt werden. In Anlage 6 wird auf eine Anzahl von 33 neuen Lebensmittelkontrolleuren hingewiesen, die in den kommenden 10 Jahren benötigt werden. . So prognostizieren beispielsweise die Stadt
Chemnitz einen Bedarf von 3 Lebensmittelkontrolleuren in den nächsten Jahren oder die Stadt Dresden einen Bedarf von 11, der Landkreis Mittelsachsen  6 Lebensmittelkontrolleure und einen Tierarzt und Erzgebirgskreis 7 Lebensmittelkontrolleure. Demgegenüber stehen genau 3
Lebensmittelkontrolleure in Ausbildung.

Wir sprechen also von einem Verhältnis 33:3! Auch in allen anderen betroffenen Bereichen sehen die Zahlen nicht besser aus, so waren 2016 in der Landesuntersuchungsanstalt ganze 2 Personen in der Weiterbildung als Tierärzte, 10 Diplomlebensmittelchemiker in Vorbereitung auf die 2. Staatsprüfungen und 6 Auszubildende  als Chemielaboranten. Die tatsächlich benötigte Anzahl kann somit bei weitem nicht mit der jetzigen Anzahl der Auszubildenden gedeckt werden.

Die Einsicht, dass hier etwas geändert werden muss, scheint noch nicht bei der Staatsregierung angekommen zu sein, da nur 7000 € im aktuellen Haushalt für die Weiterbildung von Lebemittelkontrollpersonal eingeplant sind.

Ich denke es ist deutlich geworden, dass die Personalpolitik im Bereich der Lebensmittelüberwachung katastrophal ist und hier dringend Nachbesserungen geboten sind.

Kommen wir nun zum nächsten Problem: die Ausstattung. Die Staatsregierung sieht nach eigener Aussage die  Ausstattung- und Ausrüstungsgegenstände als „ausreichend“ an, Ausreichend ist bekanntlich die Schulnote 4 und damit sollten wir uns eigentlich nicht
zufrieden stellen. Auch für die Dienstkleidung wird in Abschnitt 4 Frage 15 bis 17, ein „ausreichend“ angegeben. Schaut man jedoch genau in Anlage 10, zeigt sich, dass die Schutzkleidung anscheinend doch nicht ausreichend ist oder durch 1x bezahltes Waschmittel im Jahr, versucht wird zu kompensieren.

Ein Widerspruch ergibt sich auch aus bei der Feststellung der Staatsregierung, dass ein Dienstfahrzeug als unabdingbar betrachtet wird. In der Realität nämlich sieht es ganz anders aus. Anlage 10 zeigt, dass ein großer Teil der Kontrolleurinnen und Kontrolleure ihr
eigenes Fahrzeug nutzen muss.

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Die Lebensmittelkontrolleure und -kontrolleurinnen fahren mit ihrem eigenen PKW zu den Betrieben, und laden sich die Proben in den Kofferraum – also z.B. ein totes Tier aus dem Schlachthof, nehmen wir mal an ein
Schwein. Fahren das tote Schwein viele Kilometer ins Labor zur Untersuchung.

Dort lädt man das tote Tier aus, fährt nach Hause und packt das Reisegepäck für den Familienurlaub in den Kofferraum, wo gestern noch das tote Schwein lag. Sie können sich nun ja mal kurz innerlich vorstellen, wie Sie eine solche Fahrt finden würden.

Das würde ja schon als Zumutung reichen.

Aber, es kommt ja noch eine schwerwiegende Sache hinzu. Wie in allen Berufen, die mit Kontrollen zu tun haben, sind diejenigen, die keine guten Ergebnisse ausgestellt bekommen, mitunter sehr unzufrieden.

Das gilt natürlich auch für die Betriebe, die von Lebensmittelkontrollen ein negatives Zeugnis ausgestellt bekommen. Wenn nun also der Kontrolleur oder die Kontrolleurin mit ihrem eigenen PKW unterwegs ist, kann es passieren dass sich die Wut der Kontrollierten an
den Kontrolleuren als Privatperson entlädt; so ist es auch schon vorgekommen – dass die Reifen zerstochen wurden oder Scheiben beschmiert. Beim Privatauto der Kontrolleure und -kontrolleurinnen.

Wenn Sie nun also denken, die Zahlung einer Wegstreckenentschädigung, oder ein im Notfall nutzbarer Fahrzeugpool des Landratsamtes reichen aus, dann kann ich Ihnen nur sagen: die Gespräche mit denjenigen, die diese Arbeit machen, sind eindeutig: in diesem Fall muss es einfach ein spezielles Dienstfahrzeug sein. Es kann nicht angehen, dass wir erwarten, dass die Kontrolleure Proben mit ihrem Privat-PKW herumfahren.

Mobile Datenerfassung wird in allen Landkreisen und kreisfreien Städten verwendet. Jedoch sind hier Erweiterungen und Verbesserungen durchaus nötig. Die Staatsregierung spricht hier von einer beabsichtigten Verbesserung, ohne jedoch ein Zeitraum zu definieren, obwohl die
Software vom Landesrechenzentrum betrieben wird. Für eine problemlose Nutzung ist aber auch in einigen Bereichen einen Verbesserung der IT-Technik notwendig, wobei hier aber vor Ort meist die finanziellen Mittel fehlen.

In Sachsen existiert zu Zeit kein zentrales System zur Entgegennahme anonymer Hinweise auf nicht rechtskonforme Zustände in Unternehmen im Lebensmittelbereich. Die Staatsregierung weist auf das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelüberwachung hin, die solche Hinweise entgegen nehmen. Eine eigene Stelle (neben dem Bürgerbeauftragten des Ministeriums) wäre dahingegen sehr sinnvoll, um eine schnelle und zielgerichtete Bearbeitung zu gewährleisten.

Aus der Großen Anfrage sind also vor allem drei zentrale Erkenntnisse gewonnen bzw. Missstände offenkundig geworden:

  1. der erhebliche Personalmangel
  2. der wirklich große nachbesserungsbedarf beider Ausstattung und
  3. die unbedingte Notwendigkeit, Dienstfahrzeuge bereitzustellen.

Zum Schutz alle Bürgerinnen und Bürger sollten nicht nur die offenen Stellen und die in naher Zukunft frei werdenden Stellen besetzt werden, sondern die Anzahl der Kontrolleure ausgeweitet werden um den Kontrolldruck zu erhöhen. Es kann zwar nie eine hundertprozentige Sicherheit geben, dennoch können dadurch Mängel und Mogelpackungen
oftmals schon vor dem Entstehen eines Skandals entdeckt werden.

Abschließenden möchte ich noch feststellen, dass Lebensmittelkontrollen ein wichtiger Teil des gesundheitlichen und vorbeugenden Verbraucherschutzes sind, dass meine Fraktion mit der
Großen Anfrage auf die Probleme in diesem Bereich hinweisen will, ist legitimes Mittel einer Oppositionspartei. Wenn der Vertreter des Staatsministeriums bei der Versammlung des Vereins der Lebensmittelkontrolleure sich beschwert, dass die Anfrage zur falschen
Zeit kam, dann hätte das Ministerium um eine Verlängerung bitten müssen, statt sich über das Instrument der Kleinen und Großen Anfragen zu beschweren.”

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