Landtag – Janina Pfau https://www.janina-pfau.de Mit Vernunft und Gerechtigkeit Thu, 10 Sep 2026 06:27:44 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1.3 2600 Verstöße gegen die Einhaltung der „12-Uhr-Regel“ allein bis Mai https://www.janina-pfau.de/uncategorized/2600-verstoesse-gegen-die-einhaltung-der-12-uhr-regel-allein-bis-mai/ https://www.janina-pfau.de/uncategorized/2600-verstoesse-gegen-die-einhaltung-der-12-uhr-regel-allein-bis-mai/#respond Thu, 10 Sep 2026 06:27:44 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3842 Dresden, 9. September 2026

Ordnungswidrigkeiten gegen die im April eingeführte „12-Uhr-Regel“, welche den Tankstellen eine einmalige Erhöhung der Benzinpreise um 12 Uhr erlaubt, sollen die Landkreise und kreisfreien Städte bearbeiten. Die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage „Kontrollen und Maßnahmen bei Verstößen gegen die „12-Uhr-Regel“ bei Tankstellen“ (Drs. 8/7113) zeigt, dass allein bis Mai rund 2600 Verstöße registriert wurden.

Dazu die Landtagsabgeordnete Janina Pfau, Sprecherin für Verbraucherschutz der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag:
„In den letzten Tagen steigen die Preise an den Tankstellen wieder ins Unermessliche. Durch die 12-Uhr-Regel sollte diesen Erhöhungen entgegengewirkt werden. In der Realität lässt sich jedoch klar feststellen, dass es sich hierbei um keine Verbesserung für die Verbraucher handelt – insbesondere da auch die Kontrollen und Sanktionen nicht greifen. Die Landesregierung verweist auf die Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (OwiZuVO), wonach die Verantwortung für Ermittlung und Vollzug bei den zuständigen Behörden der Landkreise und kreisfreien Städte liegt. Wie und in welcher Höhe die Bußgelder erhoben werden, dazu schweigt die Landesregierung; dies läge in der Verantwortung der kommunalen Ebene.

Allein bis Mai wurden bereits 2600 Verstöße in Sachsen registriert. Eine einheitliche Regelung wäre hier sehr sinnvoll.Außer Kosten und Unklarheiten bringt die 12-Uhr-Regelung den Verbraucherinnen und Verbrauchern jedoch nichts, außer dass sie sich sicher sein können, dass sie nach 12 den höchsten Preis für den Liter Benzin bezahlen. Eine Spritpreisbremse wäre ein wichtiges Zeichen, besonders für die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum in Sachsen, da viele auf das Auto angewiesen sind und es keine Möglichkeit gibt auf öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen.“

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Pflege darf nicht arm machen: BSW-Fraktion fordert spürbare Entlastung für Pflegebedürftige und Kommunen https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/pflege-darf-nicht-arm-machen-bsw-fraktion-fordert-spuerbare-entlastung-fuer-pflegebeduerftige-und-kommunen/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/pflege-darf-nicht-arm-machen-bsw-fraktion-fordert-spuerbare-entlastung-fuer-pflegebeduerftige-und-kommunen/#respond Mon, 06 Jul 2026 10:05:32 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3821 Dresden, 06.07.2026


Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag vorgelegt (Drs. 8/7591), der Pflegebedürftige finanziell entlasten und Kommunen bei den stetig steigenden Ausgaben für die Hilfe zur Pflege unterstützen soll. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Einführung eines Pflegewohngeldes. Damit sollen die Investitionskosten in Pflegeheimen künftig ganz oder teilweise vom Freistaat übernommen werden.

„Viele Menschen haben ein Leben lang gearbeitet, Beiträge gezahlt und fürs Alter vorgesorgt. Trotzdem reicht die Rente heute oft nicht mehr aus, um einen Pflegeheimplatz zu bezahlen. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen“, sagt Ronny Kupke, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Pflege, Gesundheit und Soziales der BSW-Fraktion.

Nach aktuellen Zahlen müssen Pflegebedürftige in Sachsen im ersten Jahr eines Heimaufenthalts durchschnittlich 2.986 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Für viele Betroffene und ihre Familien ist das eine enorme Belastung. Immer häufiger müssen deshalb die Sozialämter einspringen. Die steigenden Pflegekosten treffen damit nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern zunehmend auch Landkreise und kreisfreie Städte. „Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Wer pflegebedürftig wird, braucht Sicherheit statt Existenzangst. Deshalb müssen wir die Menschen entlasten, anstatt die Kosten immer weiter auf sie und ihre Angehörigen abzuwälzen.“

Mit dem Antrag fordert die BSW-Fraktion die Einführung eines Pflegewohngeldes in mehreren Stufen. Zugleich sollen die Investitionskosten der Pflegeheime transparenter geprüft werden. Darüber hinaus soll sich Sachsen auf Bundesebene für einen gesetzlichen Pflegekostendeckel und eine dauerhaft solidarische Finanzierung der Pflege einsetzen.

Kupke macht deutlich, dass davon nicht nur Pflegebedürftige profitieren würden: „Jeder Euro, den das Land sinnvoll in bezahlbare Pflege investiert, kann die kommunalen Haushalte entlasten. Es bringt nichts, wenn der Freistaat spart und am Ende die Landkreise, Städte oder Familien die Rechnung bezahlen müssen.“ Die BSW-Fraktion ist überzeugt: Gute Pflege ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Niemand darf Angst haben müssen, durch Pflegebedürftigkeit seine Ersparnisse zu verlieren oder zum Sozialfall zu werden. Genau deshalb braucht Sachsen jetzt wirksame Entlastungen statt weiterer Vertröstungen.

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Barrierefreiheit im Landtag abbauen – Gebärdendolmetscher für alle Landtagssitzungen https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/barrierefreiheit-im-landtag-abbauen-gebaerdendolmetscher-fuer-alle-landtagssitzungen/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/barrierefreiheit-im-landtag-abbauen-gebaerdendolmetscher-fuer-alle-landtagssitzungen/#respond Fri, 03 Jul 2026 05:36:13 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3815 Dresden, 3.7.2026

Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag eingereicht, um den barrierefreien Zugang für Menschen mit Hörbeeinträchtigung zu den politischen Debatten im Freistaat zu verbessern.

Im Antrag „Barrierefreie demokratische Teilhabe sichern – Plenarsitzungen des Sächsischen Landtags vollständig in Deutscher Gebärdensprache übertragen“ (Drs 8/7517) fordert die Fraktion, dass die Live-Übertragungen aller Plenarsitzungen künftig lückenlos von Gebärdensprachdolmetschern (GSD) begleitet werden.

Bisher bietet der Sächsische Landtag standardmäßig zwar Live-Untertitel an, der Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern erfolgt jedoch meist nur bei spezifischen Themen wie Inklusion oder Behindertenpolitik und bedarf in der Regel eines Präsidiumsbeschlusses.

Das BSW will diese thematische Beschränkung aufheben.

Dazu erklärt Doreen Voigt, Sprecherin der BSW-Fraktion für Inklusion: „Der Sächsische Landtag ist das Herz unserer Demokratie im Freistaat. Seine Debatten müssen für alle Bürgerinnen und Bürger niedrigschwellig und barrierefrei zugänglich sein und zwar völlig unabhängig davon, welches Thema gerade auf der Tagesordnung steht. Politische Teilhabe darf nicht davon abhängen, ob es gerade um Inklusionspolitik geht. Die Arbeit des Landtags betrifft alle Lebensbereiche, und Menschen mit Hörbeeinträchtigung haben das Recht, jede parlamentarische Debatte unmittelbar und vollwertig zu verfolgen.“

Eine reine Live-Untertitelung, wie sie der sächsische Landtag bereits anbietet, ist zwar ein wichtiges Instrument, kann jedoch den vollwertigen und barrierefreien Zugang über die Deutsche Gebärdensprache nicht in jedem Fall ersetzen.

Dass eine solche Umsetzung organisatorisch und technisch machbar ist, zeigt der Blick in andere Bundesländer: Der Landtag von Sachsen-Anhalt bietet bereits standardmäßig Plenarsitzungen mit Gebärdensprachdolmetschung an.

Janina Pfau, stellv. Fraktionsvorsitzende der BSW-Fraktion, ergänzt: „Wir sprechen immer davon, wie wichtig uns Barrierefreiheit ist, aber setzen es nicht einmal im Landtag um. Man darf den Zugang zu politischen Debatten nicht beschränken und Menschen, die auf einen Gebärdendolmetscher angewiesen sind, interessieren sich natürlich auch für alle anderen Themen. Der Sächsische Landtag sollte jetzt den Schritt hin zu einer modernen, barrierefreien parlamentarischen Öffentlichkeit gehen und die Teilhabe dauerhaft verbessern.“

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Jens Hentschel-Thöricht: „Die Leidtragenden der Corona-Maßnahmen waren oft die Jüngsten – und bis heute fehlt eine umfassende Aufarbeitung“ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/jens-hentschel-thoericht-die-leidtragenden-der-corona-massnahmen-waren-oft-die-juengsten-und-bis-heute-fehlt-eine-umfassende-aufarbeitung/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/jens-hentschel-thoericht-die-leidtragenden-der-corona-massnahmen-waren-oft-die-juengsten-und-bis-heute-fehlt-eine-umfassende-aufarbeitung/#respond Fri, 26 Jun 2026 05:40:28 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3818 Dresden, 26.6.2026

Die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage (Drs. 8/7083) des BSW-Abgeordneten und Mitglied des Corona-Untersuchungsausschusses Jens Hentschel-Thöricht bestätigt, dass die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Maßnahmen erhebliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche in Sachsen hatten. Besonders betroffen waren die psychische Gesundheit sowie die soziale und emotionale Entwicklung vieler junger Menschen.

Dazu erklärt Jens Hentschel-Thöricht: „Während der Pandemie wurde immer wieder behauptet, die Maßnahmen dienten dem Schutz der Schwächsten. Heute wissen wir, dass viele Kinder und Jugendliche einen hohen Preis dafür zahlen mussten. Die Antwort der Staatsregierung bestätigt, dass psychische Erkrankungen, Angststörungen, depressive Entwicklungen und soziale Belastungen deutlich zugenommen haben. Diese Realität darf nicht länger relativiert werden.“

Die Staatsregierung verweist auf eine eigene Studie zur psychischen Gesundheit von Schülerinnen und Schülern in Sachsen. Danach stieg insbesondere bei Mädchen die Zahl psychischer Erkrankungen deutlich an. Bei Angststörungen wurden Zunahmen von bis zu 35 Prozent festgestellt. Auch depressive Episoden, Essstörungen sowie Belastungs- und Anpassungsstörungen nahmen seit Beginn der Pandemie zu. Die Studie ordnet diese Entwicklungen ausdrücklich in den Kontext der Corona-Pandemie und der Lockdowns ein.

Besorgniserregend sind auch die Zahlen zu Sprachentwicklungsauffälligkeiten und Förderbedarfen. Nach Angaben der Staatsregierung wurden im Schuljahr 2024/2025 bei mehr als 6.200 Kindern in Kindertageseinrichtungen Sprachentwicklungsauffälligkeiten festgestellt. Gleichzeitig stieg die Zahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Bereich Sprache von 3.950 im Schuljahr 2019/2020 auf 4.446 im Schuljahr 2025/2026. Im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung erhöhte sich die Zahl sogar von 6.038 auf 8.282 Kinder und Jugendliche.

„Diese Zahlen sind alarmierend. Hinter jeder Statistik stehen Kinder, die Unterstützung benötigen, Familien, die an ihre Grenzen geraten, und Lehrer, die die Folgen jeden Tag erleben. Wer heute über die Corona-Zeit spricht, darf diese Kinder nicht vergessen.“

Aus Sicht des BSW zeigt die Antwort zudem, dass die Folgen der Corona-Maßnahmen bis heute nicht ausreichend aufgearbeitet wurden. Zwar wurden Programme wie ‚Aufholen nach Corona‘, ‚Kinder stärken 2.0‘ oder das Flexible Lernbudget aufgelegt, doch eine umfassende Bewertung ihrer Wirksamkeit bleibt aus.

„Im Corona-Untersuchungsausschuss wird immer deutlicher, dass viele Entscheidungen unter enormem Druck getroffen wurden und oft auf unzureichenden Datengrundlagen beruhten. Umso wichtiger ist es, heute ehrlich zu analysieren, welche Folgen diese Entscheidungen für Kinder und Jugendliche hatten. Nur so können wir verhindern, dass sich ähnliche Fehler in künftigen Krisen wiederholen.“

Das BSW fordert deshalb eine umfassende und unabhängige Untersuchung der langfristigen Auswirkungen der Corona-Maßnahmen auf Kinder und Jugendliche sowie den Ausbau von Unterstützungsangeboten in Schulen, Kindertageseinrichtungen und der Kinder- und Jugendhilfe.

„Kinder haben keine Lobby. Deshalb ist es unsere Aufgabe, ihre Interessen in den Mittelpunkt zu stellen. Die Corona-Aufarbeitung muss dort beginnen, wo die Folgen bis heute sichtbar sind – bei unseren Kindern.“

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BSW will Kinder und Jugendliche besser vor Glücksspielsucht schützen https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/bsw-will-kinder-und-jugendliche-besser-vor-gluecksspielsucht-schuetzen/ https://www.janina-pfau.de/pressemitteilungen/bsw-will-kinder-und-jugendliche-besser-vor-gluecksspielsucht-schuetzen/#respond Mon, 15 Jun 2026 09:15:03 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3797 Dresden, 15.6.2026

Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Gesetzentwurf (Drs. 8/7272) zur Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag eingebracht. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene besser vor den Gefahren der Glücksspielsucht zu schützen. Künftig soll der bereits bestehende Mindestabstand von 250 Metern zwischen Spielhallen nicht nur für allgemeinbildende Schulen gelten, sondern auch für berufsbildende Schulen, Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen der stationären Jugendhilfe sowie öffentliche Spiel- und Sportplätze.

Dazu erklärt Janina Pfau, sozialpolitische Sprecherin der BSW-Fraktion und Mitglied des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt:„Glücksspielsucht ist keine Randerscheinung. Sie kann Menschen in finanzielle Not bringen, Familien belasten und ganze Lebenswege zerstören. Umso wichtiger ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig vor den Risiken des Glücksspiels zu schützen. Wer es mit Prävention ernst meint, darf nicht zulassen, dass Spielhallen unmittelbar an Orten präsent sind, an denen sich junge Menschen täglich aufhalten.“

Der Parlamentarische Geschäftsführer der BSW-Fraktion und Mitglied des Innenausschusses, Jens Hentschel-Thöricht, ergänzt:„Kinder und Jugendliche sollen auf dem Weg zur Schule, zum Sportplatz oder zum Jugendtreff nicht ständig mit Glücksspielangeboten konfrontiert werden. Glücksspiel darf nicht als selbstverständlicher Bestandteil des Alltags wahrgenommen werden. Mit unserem Gesetzentwurf schließen wir eine Schutzlücke im sächsischen Recht und stärken die Prävention, bevor aus riskantem Spielverhalten eine Sucht entsteht.“

Der Gesetzentwurf orientiert sich an vergleichbaren Regelungen anderer Bundesländer. Der bestehende Mindestabstand von 250 Metern bleibt unverändert. Neu ist lediglich, dass dieser Schutz künftig auch für weitere Einrichtungen gilt, in denen sich regelmäßig Kinder und Jugendliche aufhalten. Für bestehende Spielhallen ist eine Übergangsfrist bis Ende 2028 vorgesehen.

Janina Pfau weiter:„Wer junge Menschen wirksam schützen will, muss dort ansetzen, wo ihr Alltag stattfindet. Deshalb beziehen wir künftig auch Jugendzentren, Kinder- und Jugendheime sowie Spiel- und Sportplätze in die Abstandsregelung ein. Das ist ein wichtiger Beitrag für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz in Sachsen.“Hentschel-Thöricht abschließend:„Prävention ist immer besser und günstiger als die späteren sozialen und gesundheitlichen Folgekosten einer Suchterkrankung. Unser Gesetzentwurf schafft einen vernünftigen Ausgleich zwischen den berechtigten Interessen bestehender Betreiber und dem Schutz von Kindern und Jugendlichen. Für das BSW gilt: Der Schutz junger Menschen hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen der Glücksspielindustrie.“

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12 Wochen Wartezeit auf Wohngeld: BSW fordert mehr Transparenz und schnellere Hilfe für Betroffene https://www.janina-pfau.de/anfragen/12-wochen-wartezeit-auf-wohngeld-bsw-fordert-mehr-transparenz-und-schnellere-hilfe-fuer-betroffene/ https://www.janina-pfau.de/anfragen/12-wochen-wartezeit-auf-wohngeld-bsw-fordert-mehr-transparenz-und-schnellere-hilfe-fuer-betroffene/#respond Wed, 10 Jun 2026 09:54:13 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3792 Eine Kleine Anfrage des BSW-Abgeordneten Bernd Rudolph (Drs. 8/6960) zeigt: Wer in Sachsen Wohngeld beantragt, wartet im Durchschnitt rund zwölf Wochen auf eine Entscheidung. Gleichzeitig kann die Staatsregierung nicht angeben, wie viele Anträge landesweit derzeit überhaupt offen sind.

Der kommunalpolitische Sprecher der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag, Bernd Rudolph, hatte sich bereits als Fraktionsvorsitzender der BSW-Stadtratsfraktion in Zwickau nach der Situation vor Ort erkundigt. Dort konnte die durchschnittliche Bearbeitungszeit durch organisatorische Verbesserungen von rund acht Monaten auf aktuell drei bis vier Monate gesenkt werden. Gleichzeitig befanden sich Ende April noch mehr als 1.100 Anträge in Bearbeitung.

Rudolph erklärt: „Die Entwicklung in Zwickau zeigt zweierlei: Erstens leisten die Beschäftigten in den Wohngeldbehörden enorme Arbeit und Verbesserungen sind möglich. Zweitens sind selbst drei Monate Wartezeit für viele Betroffene noch immer zu lang. Wer Wohngeld beantragt, verfügt meist nicht über große finanzielle Rücklagen. Unterstützung muss dann ankommen, wenn sie gebraucht wird.“

Die Staatsregierung führt die langen Bearbeitungszeiten unter anderem auf die Wohngeld-Plus-Reform des Bundes, den starken Anstieg der Fallzahlen sowie Personalengpässe zurück. Zugleich räumt sie ein, dass die Zahl der offenen Verfahren landesweit nicht statistisch erfasst wird.

„Es ist richtig, die Ursachen für die Probleme offen zu benennen. Unverständlich ist aber, dass der Freistaat nicht einmal sagen kann, wie viele Anträge derzeit unbearbeitet sind. Wer Probleme lösen will, muss zunächst wissen, wie groß sie sind. Dass es dazu keine landesweite Übersicht gibt, ist unbefriedigend“, so Rudolph.

Besonders kritisch bewertet die BSW-Fraktion, dass Vorschüsse bei langen Bearbeitungszeiten nach Angaben der Staatsregierung nur in seltenen Ausnahmefällen gewährt werden.

Der sozialpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Ronny Kupke, erklärt: „Niemand erwartet eine Entscheidung über Nacht. Aber Menschen dürfen nicht wegen langwieriger Verwaltungsverfahren in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Deshalb müssen Möglichkeiten wie Vorschüsse stärker genutzt werden, wenn sich Verfahren über viele Wochen hinziehen.“

Die BSW-Fraktion fordert die Staatsregierung auf, gemeinsam mit den Wohngeldbehörden die Bearbeitungszeiten weiter zu verkürzen, die Datengrundlage zur Bewertung der Situation zu verbessern und Betroffene schneller zu unterstützen.

„Sozialleistungen müssen dann wirken, wenn sie benötigt werden. Daran muss sich staatliches Handeln messen lassen“, so Rudolph abschließend.

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BSW prägt Polizeigesetz entscheidend mit: keine US-Überwachungssoftware, klare KI-Grenzen, mehr Rechtsstaatlichkeit, keine Taser auf Streife https://www.janina-pfau.de/polizei/bsw-praegt-polizeigesetz-entscheidend-mit-keine-us-ueberwachungssoftware-klare-ki-grenzen-mehr-rechtsstaatlichkeit-keine-taser-auf-streife/ https://www.janina-pfau.de/polizei/bsw-praegt-polizeigesetz-entscheidend-mit-keine-us-ueberwachungssoftware-klare-ki-grenzen-mehr-rechtsstaatlichkeit-keine-taser-auf-streife/#respond Thu, 04 Jun 2026 07:51:43 +0000 https://www.janina-pfau.de/?p=3782 Dresden, 4.6.2026

Die Gespräche zwischen BSW, CDU und SPD über eine Neufassung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes (PVDG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. In allen strittigen Punkten konnte eine Einigung erzielt werden. Unter der Voraussetzung, dass den daraus resultierenden Änderungsanträgen des BSW wie vereinbart in der kommenden Sitzung des Innenausschusses sowie bei der nächsten Plenarsitzung seitens der Minderheitskoalition zugestimmt wird, wird das BSW dem neuen PVDG zu einer Mehrheit verhelfen.

Zu den zentralen Forderungen des BSW zum Schutz der Bürgerrechte gehören:

  • kein Einsatz der US-Analysesoftware Palantir aufgrund hochproblematischer Rahmenbedingungen
  • datenschutzsichere Kontrolle über das Training von KI-Anwendungen
  • Verzicht auf den Einsatz von Tasern, da diese neue Probleme in der Anwendung mit sich bringen
  • Ermöglichen eines frühes Eingreifens bei tatsächlichen Gefahren, ohne Menschen aufgrund unklarer Verdachtslagen unter Generalverdacht zu stellen („Vorfeldstraftaten“) – statt unbestimmter Vorfeldbegriffe wird auf konkrete Tatsachen und nachvollziehbare Gefahrenprognosen gesetzt
  • Grundrechtsschutz bei Einsätzen in Wohnungen durch begrenzte Nutzung der Bodycam

Die erzielten Einigungen schaffen ein PVDG, das auf der einen Seite bestmögliche Sicherheit der Bürger garantiert und auf der anderen Seite der Polizei mehr Handlungsfähigkeit in kritischen Situationen ermöglicht. „Ohne das BSW wäre das Polizeigesetz ein Überwachungsgesetz geworden – mit uns ist es ein rechtsstaatliches Sicherheitsgesetz“, so Ronny Kupke, Vorsitzender der BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag. 

Zu den wesentlichen Änderungen erklären der innenpolitische Sprecher der BSW-Fraktion, Bernd Rudolph, und der Parlamentarische Geschäftsführer sowie Innenpolitiker Jens Hentschel-Thöricht:„Die BSW-Fraktion ist mit dem Anspruch in die Verhandlungen gegangen, Sicherheit und Freiheit gleichermaßen zu schützen. An entscheidenden Stellen ist es gelungen, den ursprünglichen Gesetzentwurf deutlich zu verbessern und rechtsstaatlich ausgewogener auszugestalten“, erklärt Bernd Rudolph.Zu den wichtigsten Ergebnissen zählt der Verzicht auf den Einsatz der umstrittenen Analyse- und Überwachungssoftware des US-Unternehmens Palantir.„Polizeiarbeit muss nachvollziehbar, kontrollierbar und rechtsstaatlich bleiben. Deshalb wird es in Sachsen keine Abhängigkeit von einem privaten US-Unternehmen geben. Wer Daten auswertet und Entscheidungen vorbereitet, muss für Bürger, Gerichte und Parlamente nachvollziehbar bleiben. Sachsen geht nicht den Palantir-Weg“, so Rudolph.

Auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hat die BSW-Fraktion klare Grenzen durchgesetzt.Jens Hentschel-Thöricht erklärt: „Durch den intensiven und sachlichen Austausch mit den Regierungsfraktionen ist es gelungen, eine Lösung zu finden, die sowohl die operative Leistungsfähigkeit der Polizei stärkt als auch die verfassungsrechtlichen Leitplanken unseres Rechtsstaates wahrt. Moderne Polizeiarbeit braucht zeitgemäße Instrumente, aber keine Technik ohne wirksame Kontrolle“, erklärt Jens Hentschel-Thöricht.Rudolph ergänzt: „Mit diesem Kompromiss stellen wir sicher, dass die sächsische Polizei moderne Technik nutzen kann, ohne dass die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger unverhältnismäßig eingeschränkt wird. Neue Technologien können Ermittlungen unterstützen, dürfen aber niemals unkontrolliert über Menschen entscheiden. Sachsen bleibt damit sicher und frei zugleich.“

Die BSW-Fraktion konnte außerdem erreichen, dass rechtlich problematische Regelungen zu sogenannten Vorfeldstraftaten überarbeitet werden.„Sicherheit braucht klare Regeln. Bürger müssen wissen, wann der Staat eingreifen darf und wann nicht. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, Eingriffsvoraussetzungen klarer, verständlicher und rechtssicherer auszugestalten. Die Polizei soll früh handeln können, wenn sich Gefahren konkret abzeichnen – aber auf der Grundlage nachvollziehbarer Tatsachen und nicht aufgrund unbestimmter Rechtsbegriffe“, erklärt Rudolph.

Ein weiterer Erfolg betrifft den geplanten Einsatz von Tasern.„Der Taser wird in Sachsen nicht zur Standardausrüstung im Streifendienst. Sein Einsatz bleibt auf Spezialeinheiten beschränkt. Damit tragen wir auch den Bedenken vieler Polizeibeschäftigter Rechnung, die den zusätzlichen Nutzen im Alltag kritisch bewerten. Wir setzen weiterhin auf eine bestmöglich ausgestattete Polizei, wollen dabei aber bewährte Einsatzmittel und verhältnismäßige Konzepte stärken, statt auf eine unkontrollierte Aufrüstung zu setzen. Gleichzeitig fehlt es vielerorts noch immer an Personal, Fahrzeugen, moderner Technik und notwendiger Schutzausrüstung. Bevor neue Waffensysteme angeschafft werden, müssen bestehende Ausstattungsdefizite beseitigt werden“, so Hentschel-Thöricht.

Die BSW-Fraktion betont, dass sie das Gesetz weder grundsätzlich blockiert noch einfach durchgewunken habe.„Wir haben jede einzelne Regelung danach bewertet, ob sie notwendig, verhältnismäßig und rechtsstaatlich vertretbar ist. Dort, wo Verbesserungen nötig waren, haben wir diese durchgesetzt. Das Gesetz trägt damit an entscheidenden Stellen die deutlich erkennbare Handschrift der BSW-Fraktion“, erklären Rudolph und Hentschel-Thöricht.Das Ergebnis ist aus Sicht der BSW-Fraktion eindeutig:„Das Ergebnis kann sich sehen lassen: keine Palantir-Software, klare Grenzen für Künstliche Intelligenz, mehr Rechtssicherheit und kein Taser im regulären Streifendienst. Die BSW-Fraktion hat damit entscheidende Verbesserungen für Bürgerrechte, Datenschutz und Rechtsstaatlichkeit durchgesetzt. Unser Ziel bleibt eine Polizei, die stark genug ist, um Kriminalität wirksam zu bekämpfen, und zugleich ein Staat, der die Freiheit seiner Bürger achtet. Sicherheit und Freiheit gehören zusammen – und genau das spiegelt dieses Gesetz nun deutlich besser wider.“

Zum weiteren politischen Verfahren:

  • Sitzung des Innenausschusses am 11.6.

Dort wird ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU, SPD und BSW zum PVDG eingebracht. Anschließend wird ein Änderungsantrag zum PVDG durch das BSW zur Verhinderung der Nutzung von Palantir eingebracht.

  • Plenarsitzung 24./25.6.

Dort wird in der Behandlung des PVDG ein letzter Änderungsantrag des BSW zur Verhinderung des Einsatzes von Tasern behandelt. Dieser wird derzeit noch rechtssicher erarbeitet.  

Über die kontroverse Palantir-Software: Palantir ist ein US-amerikanisches Softwareunternehmen für Big-Data-Analysen. Dessen Programme werden weltweit von Geheimdiensten, Militärs und Polizei eingesetzt (und auch in einigen deutschen Bundesländern), um große Datenbestände auszuwerten und dadurch in Echtzeit Verhaltensmuster und Gefährder zu identifizieren.Palantir-Software steht in der Kritik, weil dadurch lückenlose Persönlichkeitsprofile entstehen können, die Algorithmen aufgrund von Geheimhaltung seitens des Unternehmens nicht kontrolliert werden können und Entscheidungen daher intransparent sind und zuletzt Daten deutscher Staatsbürger in die USA abfließen.

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