Dresden, 06.07.2026
Die BSW-Fraktion im Sächsischen Landtag hat einen Antrag vorgelegt (Drs. 8/7591), der Pflegebedürftige finanziell entlasten und Kommunen bei den stetig steigenden Ausgaben für die Hilfe zur Pflege unterstützen soll. Im Mittelpunkt steht die schrittweise Einführung eines Pflegewohngeldes. Damit sollen die Investitionskosten in Pflegeheimen künftig ganz oder teilweise vom Freistaat übernommen werden.
„Viele Menschen haben ein Leben lang gearbeitet, Beiträge gezahlt und fürs Alter vorgesorgt. Trotzdem reicht die Rente heute oft nicht mehr aus, um einen Pflegeheimplatz zu bezahlen. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen“, sagt Ronny Kupke, Fraktionsvorsitzender und Sprecher für Pflege, Gesundheit und Soziales der BSW-Fraktion.
Nach aktuellen Zahlen müssen Pflegebedürftige in Sachsen im ersten Jahr eines Heimaufenthalts durchschnittlich 2.986 Euro monatlich aus eigener Tasche zahlen. Für viele Betroffene und ihre Familien ist das eine enorme Belastung. Immer häufiger müssen deshalb die Sozialämter einspringen. Die steigenden Pflegekosten treffen damit nicht nur die Pflegebedürftigen selbst, sondern zunehmend auch Landkreise und kreisfreie Städte. „Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Wer pflegebedürftig wird, braucht Sicherheit statt Existenzangst. Deshalb müssen wir die Menschen entlasten, anstatt die Kosten immer weiter auf sie und ihre Angehörigen abzuwälzen.“
Mit dem Antrag fordert die BSW-Fraktion die Einführung eines Pflegewohngeldes in mehreren Stufen. Zugleich sollen die Investitionskosten der Pflegeheime transparenter geprüft werden. Darüber hinaus soll sich Sachsen auf Bundesebene für einen gesetzlichen Pflegekostendeckel und eine dauerhaft solidarische Finanzierung der Pflege einsetzen.
Kupke macht deutlich, dass davon nicht nur Pflegebedürftige profitieren würden: „Jeder Euro, den das Land sinnvoll in bezahlbare Pflege investiert, kann die kommunalen Haushalte entlasten. Es bringt nichts, wenn der Freistaat spart und am Ende die Landkreise, Städte oder Familien die Rechnung bezahlen müssen.“ Die BSW-Fraktion ist überzeugt: Gute Pflege ist Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Niemand darf Angst haben müssen, durch Pflegebedürftigkeit seine Ersparnisse zu verlieren oder zum Sozialfall zu werden. Genau deshalb braucht Sachsen jetzt wirksame Entlastungen statt weiterer Vertröstungen.

