Zur heute vorgestellten Förderrichtlinie Schulsozialarbeit der Staatsregierung erklärt Janina Pfau, Sprecherin für Kinder- und Jugendpolitik der Fraktion DIE LINKE IM SÄCHSISCHEN LANDTAG:

Meine Fraktion fordert schon viele Jahre, dass es an allen allgemein bildenden Schulen Schulsozialarbeit geben muss – so wie in Thüringen. Davon ist Sachsen trotz der nunmehr beschlossenen Förderrichtlinie immer noch weit entfernt. Die im Haushalt beschlossenen Mitteln reichen für ca. 280 Stellen, wir haben aber in Sachsen mehr als 1300 öffentliche Schulen. Zusätzlich stellt die Richtlinie die Kommunen vor ein großes Problem. Trotz klammer Kassen sollen diese sich an den Kosten mit 20 Prozent beteiligen, was für einige Kommunen nicht möglich ist.

Schulsozialarbeit hat viel mit Beziehungsarbeit zu tun, aus diesem Grund fordert die Linksfraktion, dass Schulsozialarbeit ausreichend finanziert werden muss, damit die gute ausgebildeten Fachkräfte auf Dauer an den Schulen arbeiten können und  nicht nach dem Ende der Förderperiode um ihre Stelle bangen müssen. Zusätzlich fordern wir, dass Schulsozialarbeit als eigenständige Aufgabe im SGB 8 rechtlich verankert wird, ohne dass sie  andere Formen der Jugendarbeit ersetze, und eine Verankerung als Pflichtaufgabe im sächsischen Schulgesetz.
Dazu hat die Fraktion einen Änderungsantrag zum Schulgesetz eingebracht:

§ 3a Qualitätssicherung (Schulsozialarbeit)
neuer Absatz 5: Einführung einer „verpflichtenden Schulsozialarbeit“ an allen Schulen

„(5) Zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit der Schulen fördert der Freistaat Sachsen Angebote der Schulträger, die der Betreuung, Beratung und Unterstützung von Schülern dienen. Zu den Angeboten nach Satz 1 zählt verpflichtend die Schulsozialarbeit.“

Schulsozialarbeit an allen Schulen ist ein unverzichtbarer Bestandteil für gelingendes Heranwachsen junger Menschen.  Dem muss das Schulgesetz Rechnung tragen!

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