Der Meldung des Statistischen Landesamts „Höhere Ausgaben für Kinder- und Jugendhilfe in Sachsen im Jahr 2015“ zufolge gaben die sächsischen Kommunen und der Freistaat 2015 erneut mehr Geld für Kinder- und Jugendhilfe aus. Gegenüber dem Vorjahr stiegen die Ausgaben um 98 Millionen Euro, was einem Zuwachs um fünf Prozentpunkte entspricht.

Kerstin Lauterbach, familienpolitische Sprecherin der Linksfraktion, sagt dazu: Steigende Ausgaben vor allem für Hilfen zur Erziehung legen nahe, dass immer mehr Kinder und Jugendliche Hilfe brauchen. Diese Entwicklung gibt es seit 2008. Das Sächsische  Kinderschutzgesetz lief 2015 aus. Im Doppelhaushalt 2017/2018 hat die CDU-SPD-Regierung die Mittel für die entsprechenden Netzwerke für Kinderschutz trotzdem enorm gekürzt.

Das Sozialministerium sollte höhere Ausgaben nicht einfach hinnehmen, sondern mit wissenschaftlicher Begleitung nach Ursachen forschen. Bisher sperrt sich die Staatsregierung dagegen. Das musste ich erst gestern wieder zur Kenntnis nehmen, als ich an einer Sitzung der Expertenkommission teilnahm, die das System der Hilfen zur Erziehung neu strukturieren soll. Schlussfolgerungen müssen offen angesprochen werden, etwa zu den Bereichen Kinder- und Jugendpsychiatrie, Schulbegleitung oder Frühförderung! Besonderes Augenmerk verdienen drogenbelastete Familien mit kleinen Kindern. Außerdem muss wieder stärker um Pflegeeltern geworben werden, die ordentlich zu begleiten sind. Ich hoffe, dass die Probleme fraktionsübergreifend und schnell gelöst werden, auch damit die Beschäftigten in den Jugendämtern Sicherheit für den Umgang mit den Betroffenen bekommen. Das Thema taugt nicht für Parteipolitik.

 Janina Pfau, kinder- und jugendpolitische Sprecherin, erklärt: Die Jugendämter haben immer mehr Fälle zu bearbeiten, und es wird immer schwerer, Kinder wieder in ihre Familien zu integrieren. Außerdem gibt es insgesamt noch immer zu wenige Pflegefamilien. Vernachlässigung, Misshandlungen und sexuelle Gewalt schädigen die psychische und körperliche Entwicklung der Kinder und Jugendlichen, die eine besondere Betreuung benötigen. Ziel staatlichen Handelns muss es sein, dass es gar nicht erst zu Vernachlässigungen und Gewalt an Kindern kommt und dass bei Gefährdung frühzeitig gehandelt wird. Wir treten dafür ein, die 1992 von Deutschland ratifizierten UN-Kinderrechtskonvention vollständig umzusetzen und die Rechte von Kindern und Jugendlichen ins Grundgesetz aufzunehmen.

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